1. Allgemeine Informationen zu den Angaben nach § 82 Abs. 9 WpHG
Wertpapierfirmen sind nach §82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. Hierbei werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst und dargestellt.
Die FELS wealth GmbH hat keinen Anschluss an eine Börse oder einen Handelsplatz und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus. Die FELS wealth GmbH arbeitet seit 2020 mit der DAB BNP Paribas und zusätzlich seit dem April 2021 mit der Baader Bank zusammen. An diese Institute werden die Kundenaufträge gemäß unseren Ausführungsgrundsätzen weitergeleitet. Da die FELS wealth GmbH ausschließlich börsengehandelte Produkte verwendet, beschränkt sich der vorliegende Bericht auf diese Instrumentengattung. Weitere Finanzinstrumente sind bei der FELS wealth GmbH von der Offenlegungspflicht nicht betroffen.
2. Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Brokerage-Angebots
Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Kundenaufträge im Vorjahr zu veröffentlichen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission / RTS 28).
Nachfolgend stellen wir für alle ausgeführten Kundenaufträge eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der Überwachung der erreichten Ausführungsqualität des ausführenden Institutes dar. Die FELS wealth GmbH analysiert und überwacht die Ausführungsqualität der ausführenden Institute, an die sie Kundenaufträge im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Ausführung weiterleitet. Eine Unterscheidung zwischen „Privatkunden“ (Kleinanlegern) und „Professionelle Kunden“ besteht nicht, da bei den Transaktionen nicht zwischen diesen Kundenkategorien unterschieden wird und Transaktionen grundsätzlich immer an die Institute weitergeleitet werden.
TOP 5 Reporting gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/576, Anhang 2 Tabelle 1 (Kleinanleger) bzw. Tabelle 2 (professionelle Kunden) für den Berichtszeitraum:
Kategorie des Finanzinstruments | Eigenkapitalinstrumente — Aktien und Aktienzertifikate – Liquiditätsbänder 1 und 2 | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
Kategorie des Finanzinstruments | Verbriefte Derivate – Optionsscheine und Zertifikate | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas:
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
3. Ausführungsgrundsätze
Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte mit Finanzinstrumenten regeln die Abwicklung von Wertpapieraufträgen. Dabei verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz alle an der Orderausführung beteiligten Unternehmen dazu, die Abwicklung im Sinne des Kunden durchzuführen. Die FELS wealth GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (die depotführenden Kreditinstitute) mit der Auftragsausführung. Daher sind die depotführenden Kreditinstitute anzugeben und in Bezug auf diese weiteren Details zu veröffentlichen.
3.1 Auswahlkriterien der ausführenden Institute
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, werden die ausführenden Lagerstellen (Depotbanken) so ausgewählt, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich u.a. am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergeben kann. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Institute aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:
- Preise der Finanzinstrumente (Kauf und Verkaufspreise)
- Gesamtkosten der Auftragsabwicklung und Kompetitivität
- Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung und Revisionsqualität
- Qualität der technischen Anbindung Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
- Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
- Qualität des elektronischen Datenaustauschs sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen der FELS wealth GmbH und des ausführenden Instituts im Interesse des Kunden gewährleisten
- Anlegerschutz
Während der laufenden Geschäftsbeziehung wird fortwährend überwacht, ob die Lagerstellen (Depotbanken) die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich werden die Ausführungsgrundsätze der orderbeauftragten Abwicklungspartner auf Einhaltung der o.g. Kriterien überprüft, bei Bedarf werden Änderungen an der Auswahl vorgenommen.
3.2 Beschreibung etwaiger enger Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle Handelsplätze, auf denen Aufträge ausgeführt wurden
Es bestehen bezüglich der offengelegten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen zu der FELS wealth GmbH noch gemeinsame Eigentümerschaften. Die FELS wealth GmbH unterhält jedoch vertragliche Verbindungen zu den genannten depotführenden Kreditinstituten, aus denen sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben können. Details zu den getroffenen Vereinbarungen sind in Abschnitt 3.3. dargelegt. Ausführliche Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sind den vorvertraglichen Informationen im Abschnitt IV unter hiesigem Link zu entnehmen.
3.3 Beschreibung aller besonderen mit Handelsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten oder sonstigen nicht-monetären Leistungen
Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den depotführenden Kreditinstituten. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass die FELS wealth GmbH dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut kundenübergreifende Gebühren und sonstige Kosten in pauschalierter Form in Abhängigkeit von gewissen Schwellenwerten (etwa Handelsvolumen oder Anzahl der Transaktionen) zahlt.
3.4 Erläuterung der Faktoren, die zu einer Veränderung der Handelsplätze geführt haben, die in den Ausführungsgrundsätzen der Wertpapierfirma aufgelistet sind, falls es zu solch einer Veränderung gekommen ist
3.5 Erläuterung, inwiefern sich die Auftragsausführung je nach Kundeneinstufung unterscheidet, wenn die Firma verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt und dies die Vereinbarungen über die Auftragsausführung beeinflussen könnte
Das WpHG sieht unterschiedliche Kundenkategorien vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die FELS wealth GmbH behandelt „Privatkunden“ und „Professionelle Kunden“ hinsichtlich der Orderausführung gleich. Darüber hinaus hat die FELS wealth GmbH im Berichtszeitraum sämtliche Kunden als Privatkunden eingestuft.
3.6 Erläuterung dazu, ob bei der Ausführung von Aufträgen von Kleinanlegern anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde und inwieweit diese anderen Kriterien maßgeblich waren, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Gesamtbewertung für den Kunden zu erzielen
Das übergeordnete Ausführungskriterium ist stets das bestmögliche Gesamtentgelt (im Sinne von Kurs und Kosten).
3.7 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma etwaige Daten oder Werkzeuge zur Ausführungsqualität genutzt hat, einschließlich jeglicher im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 veröffentlichter Daten
Zur Bewertung der Ausführungsqualität werden neben internen und externen Daten sowie Analysetools auch die von den depotführenden Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Informationen genutzt.
3.8 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker im Sinne von Artikel 65 der Richtlinie 2014/65/EU genutzt hat
Es wurden 2023 keine Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (Consolidated Tape Provider) genutzt.
1. Allgemeine Informationen zu den Angaben nach § 82 Abs. 9 WpHG
Wertpapierfirmen sind nach §82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. Hierbei werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst und dargestellt.
Die FELS wealth GmbH hat keinen Anschluss an eine Börse oder einen Handelsplatz und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus. Die FELS wealth GmbH arbeitet seit 2020 mit der DAB BNP Paribas und zusätzlich seit dem April 2021 mit der Baader Bank zusammen. An diese Institute werden die Kundenaufträge gemäß unseren Ausführungsgrundsätzen weitergeleitet. Da die FELS wealth GmbH ausschließlich börsengehandelte Produkte verwendet, beschränkt sich der vorliegende Bericht auf diese Instrumentengattung. Weitere Finanzinstrumente sind bei der FELS wealth GmbH von der Offenlegungspflicht nicht betroffen.
2. Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Brokerage-Angebots
Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Kundenaufträge im Vorjahr zu veröffentlichen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission / RTS 28).
Nachfolgend stellen wir für alle ausgeführten Kundenaufträge eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der Überwachung der erreichten Ausführungsqualität des ausführenden Institutes dar. Die FELS wealth GmbH analysiert und überwacht die Ausführungsqualität der ausführenden Institute, an die sie Kundenaufträge im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Ausführung weiterleitet. Eine Unterscheidung zwischen „Privatkunden“ (Kleinanlegern) und „Professionelle Kunden“ besteht nicht, da bei den Transaktionen nicht zwischen diesen Kundenkategorien unterschieden wird und Transaktionen grundsätzlich immer an die Institute weitergeleitet werden.
TOP 5 Reporting gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/576, Anhang 2 Tabelle 1 (Kleinanleger) bzw. Tabelle 2 (professionelle Kunden) für den Berichtszeitraum:
Kategorie des Finanzinstruments | Eigenkapitalinstrumente — Aktien und Aktienzertifikate – Liquiditätsbänder 1 und 2 | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
Kategorie des Finanzinstruments | Verbriefte Derivate – Optionsscheine und Zertifikate | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas:
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
3. Ausführungsgrundsätze
Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte mit Finanzinstrumenten regeln die Abwicklung von Wertpapieraufträgen. Dabei verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz alle an der Orderausführung beteiligten Unternehmen dazu, die Abwicklung im Sinne des Kunden durchzuführen. Die FELS wealth GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (die depotführenden Kreditinstitute) mit der Auftragsausführung. Daher sind die depotführenden Kreditinstitute anzugeben und in Bezug auf diese weiteren Details zu veröffentlichen.
3.1 Auswahlkriterien der ausführenden Institute
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, werden die ausführenden Lagerstellen (Depotbanken) so ausgewählt, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich u.a. am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergeben kann. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Institute aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:
- Preise der Finanzinstrumente (Kauf und Verkaufspreise)
- Gesamtkosten der Auftragsabwicklung und Kompetitivität
- Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung und Revisionsqualität
- Qualität der technischen Anbindung Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
- Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
- Qualität des elektronischen Datenaustauschs sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen der FELS wealth GmbH und des ausführenden Instituts im Interesse des Kunden gewährleisten
- Anlegerschutz
Während der laufenden Geschäftsbeziehung wird fortwährend überwacht, ob die Lagerstellen (Depotbanken) die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich werden die Ausführungsgrundsätze der orderbeauftragten Abwicklungspartner auf Einhaltung der o.g. Kriterien überprüft, bei Bedarf werden Änderungen an der Auswahl vorgenommen.
3.2 Beschreibung etwaiger enger Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle Handelsplätze, auf denen Aufträge ausgeführt wurden
Es bestehen bezüglich der offengelegten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen zu der FELS wealth GmbH noch gemeinsame Eigentümerschaften. Die FELS wealth GmbH unterhält jedoch vertragliche Verbindungen zu den genannten depotführenden Kreditinstituten, aus denen sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben können. Details zu den getroffenen Vereinbarungen sind in Abschnitt 3.3. dargelegt. Ausführliche Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sind den vorvertraglichen Informationen im Abschnitt IV unter hiesigem Link zu entnehmen.
3.3 Beschreibung aller besonderen mit Handelsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten oder sonstigen nicht-monetären Leistungen
Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den depotführenden Kreditinstituten. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass die FELS wealth GmbH dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut kundenübergreifende Gebühren und sonstige Kosten in pauschalierter Form in Abhängigkeit von gewissen Schwellenwerten (etwa Handelsvolumen oder Anzahl der Transaktionen) zahlt.
3.4 Erläuterung der Faktoren, die zu einer Veränderung der Handelsplätze geführt haben, die in den Ausführungsgrundsätzen der Wertpapierfirma aufgelistet sind, falls es zu solch einer Veränderung gekommen ist
3.5 Erläuterung, inwiefern sich die Auftragsausführung je nach Kundeneinstufung unterscheidet, wenn die Firma verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt und dies die Vereinbarungen über die Auftragsausführung beeinflussen könnte
Das WpHG sieht unterschiedliche Kundenkategorien vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die FELS wealth GmbH behandelt „Privatkunden“ und „Professionelle Kunden“ hinsichtlich der Orderausführung gleich. Darüber hinaus hat die FELS wealth GmbH im Berichtszeitraum sämtliche Kunden als Privatkunden eingestuft.
3.6 Erläuterung dazu, ob bei der Ausführung von Aufträgen von Kleinanlegern anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde und inwieweit diese anderen Kriterien maßgeblich waren, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Gesamtbewertung für den Kunden zu erzielen
Das übergeordnete Ausführungskriterium ist stets das bestmögliche Gesamtentgelt (im Sinne von Kurs und Kosten).
3.7 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma etwaige Daten oder Werkzeuge zur Ausführungsqualität genutzt hat, einschließlich jeglicher im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 veröffentlichter Daten
Zur Bewertung der Ausführungsqualität werden neben internen und externen Daten sowie Analysetools auch die von den depotführenden Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Informationen genutzt.
3.8 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker im Sinne von Artikel 65 der Richtlinie 2014/65/EU genutzt hat
Es wurden 2022 keine Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (Consolidated Tape Provider) genutzt.
1. Allgemeine Informationen zu den Angaben nach § 82 Abs. 9 WpHG
Wertpapierfirmen sind nach §82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. Hierbei werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst und dargestellt.
Die FELS wealth GmbH hat keinen Anschluss an eine Börse oder einen Handelsplatz und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus. Die FELS wealth GmbH arbeitet seit 2020 mit der DAB BNP Paribas und zusätzlich seit dem April 2021 mit der Baader Bank zusammen. An diese Institute werden die Kundenaufträge gemäß unseren Ausführungsgrundsätzen weitergeleitet. Da die FELS wealth GmbH ausschließlich börsengehandelte Produkte verwendet, beschränkt sich der vorliegende Bericht auf diese Instrumentengattung. Weitere Finanzinstrumente sind bei der FELS wealth GmbH von der Offenlegungspflicht nicht betroffen.
2. Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Brokerage-Angebots
Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Kundenaufträge im Vorjahr zu veröffentlichen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission / RTS 28).
Nachfolgend stellen wir für alle ausgeführten Kundenaufträge eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der Überwachung der erreichten Ausführungsqualität des ausführenden Institutes dar. Die FELS wealth GmbH analysiert und überwacht die Ausführungsqualität der ausführenden Institute, an die sie Kundenaufträge im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Ausführung weiterleitet. Eine Unterscheidung zwischen „Privatkunden“ (Kleinanlegern) und „Professionelle Kunden“ besteht nicht, da bei den Transaktionen nicht zwischen diesen Kundenkategorien unterschieden wird und Transaktionen grundsätzlich immer an die Institute weitergeleitet werden.
TOP 5 Reporting gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/576, Anhang 2 Tabelle 1 (Kleinanleger) bzw. Tabelle 2 (professionelle Kunden) für den Berichtszeitraum:
Kategorie des Finanzinstruments | Eigenkapitalinstrumente — Aktien und Aktienzertifikate – Liquiditätsbänder 1 und 2 | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas:
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
.
Kategorie des Finanzinstruments | Verbriefte Derivate – Optionsscheine und Zertifikate | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | nein | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
für Depotbankkunden der DAB BNP Paribas:
DAB BNP Paribas |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
für Depotbankkunden der Baader Bank:
Baader Bank |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
3. Ausführungsgrundsätze
Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte mit Finanzinstrumenten regeln die Abwicklung von Wertpapieraufträgen. Dabei verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz alle an der Orderausführung beteiligten Unternehmen dazu, die Abwicklung im Sinne des Kunden durchzuführen. Die FELS wealth GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (die depotführenden Kreditinstitute) mit der Auftragsausführung. Daher sind die depotführenden Kreditinstitute anzugeben und in Bezug auf diese weiteren Details zu veröffentlichen.
3.1 Auswahlkriterien der ausführenden Institute
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, werden die ausführenden Lagerstellen (Depotbanken) so ausgewählt, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich u.a. am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergeben kann. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Institute aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:
- Preise der Finanzinstrumente (Kauf und Verkaufspreise)
- Gesamtkosten der Auftragsabwicklung und Kompetitivität
- Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung und Revisionsqualität
- Qualität der technischen Anbindung Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
- Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
- Qualität des elektronischen Datenaustauschs sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen der FELS wealth GmbH und des ausführenden Instituts im Interesse des Kunden gewährleisten
- Anlegerschutz
Während der laufenden Geschäftsbeziehung wird fortwährend überwacht, ob die Lagerstellen (Depotbanken) die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich werden die Ausführungsgrundsätze der orderbeauftragten Abwicklungspartner auf Einhaltung der o.g. Kriterien überprüft, bei Bedarf werden Änderungen an der Auswahl vorgenommen.
3.2 Beschreibung etwaiger enger Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle Handelsplätze, auf denen Aufträge ausgeführt wurden
Es bestehen bezüglich der offengelegten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen zu der FELS wealth GmbH noch gemeinsame Eigentümerschaften. Die FELS wealth GmbH unterhält jedoch vertragliche Verbindungen zu den genannten depotführenden Kreditinstituten, aus denen sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben können. Details zu den getroffenen Vereinbarungen sind in Abschnitt 3.3. dargelegt. Ausführliche Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sind den vorvertraglichen Informationen im Abschnitt IV unter hiesigem Link zu entnehmen.
3.3 Beschreibung aller besonderen mit Handelsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten oder sonstigen nicht-monetären Leistungen
Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den depotführenden Kreditinstituten. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass die FELS wealth GmbH dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut kundenübergreifende Gebühren und sonstige Kosten in pauschalierter Form in Abhängigkeit von gewissen Schwellenwerten (etwa Handelsvolumen oder Anzahl der Transaktionen) zahlt.
3.4 Erläuterung der Faktoren, die zu einer Veränderung der Handelsplätze geführt haben, die in den Ausführungsgrundsätzen der Wertpapierfirma aufgelistet sind, falls es zu solch einer Veränderung gekommen ist
In 2021 wurde die Baader Bank als weiterer Kooperationspartner aufgenommen. Ansonsten kam es kam zu keiner weiteren Veränderung der depotführenden Kreditinstitute.
3.5 Erläuterung, inwiefern sich die Auftragsausführung je nach Kundeneinstufung unterscheidet, wenn die Firma verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt und dies die Vereinbarungen über die Auftragsausführung beeinflussen könnte
Das WpHG sieht unterschiedliche Kundenkategorien vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die FELS wealth GmbH behandelt „Privatkunden“ und „Professionelle Kunden“ hinsichtlich der Orderausführung gleich. Darüber hinaus hat die FELS wealth GmbH im Berichtszeitraum sämtliche Kunden als Privatkunden eingestuft.
3.6 Erläuterung dazu, ob bei der Ausführung von Aufträgen von Kleinanlegern anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde und inwieweit diese anderen Kriterien maßgeblich waren, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Gesamtbewertung für den Kunden zu erzielen
Das übergeordnete Ausführungskriterium ist stets das bestmögliche Gesamtentgelt (im Sinne von Kurs und Kosten).
3.7 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma etwaige Daten oder Werkzeuge zur Ausführungsqualität genutzt hat, einschließlich jeglicher im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 veröffentlichter Daten
Zur Bewertung der Ausführungsqualität werden neben internen und externen Daten sowie Analysetools auch die von den depotführenden Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Informationen genutzt.
3.8 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker im Sinne von Artikel 65 der Richtlinie 2014/65/EU genutzt hat
Es wurden 2021 keine Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (Consolidated Tape Provider) genutzt.
1. Allgemeine Informationen zu den Angaben nach § 82 Abs. 9 WpHG
Wertpapierfirmen sind nach §82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. Hierbei werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst und dargestellt.
Die FELS wealth GmbH hat keinen Anschluss an eine Börse oder einen Handelsplatz und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus. Die FELS wealth GmbH arbeitet seit dem Mai 2020 mit einem anderen Institut zusammen. An dieses Institut werden die Kundenaufträge gemäß unseren Ausführungsgrundsätzen weitergeleitet. Nachfolgend umfasst der Bericht daher die Angaben vom zweiten bis zum vierten Quartal 2020. Da die FELS wealth GmbH ausschließlich börsengehandelte Produkte verwendet, beschränkt sich der vorliegende Bericht auf diese Instrumentengattung. Weitere Finanzinstrumente sind bei der Fels wealth GmbH von der Offenlegungspflicht nicht betroffen.
2. Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Brokerage-Angebots
Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Kundenaufträge im Vorjahr zu veröffentlichen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission / RTS 28).
Nachfolgend stellen wir für alle ausgeführten Kundenaufträge eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der Überwachung der erreichten Ausführungsqualität des ausführenden Institutes dar. Die FELS wealth GmbH analysiert und überwacht die Ausführungsqualität des ausführenden Institutes, an die sie Kundenaufträge im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Ausführung weiterleitet. Eine Unterscheidung zwischen „Privatkunden“ (Kleinanlegern) und „Professionelle Kunden“ besteht nicht, da bei den Transaktionen nicht zwischen diesen Kundenkategorien unterschieden wird und Transaktionen grundsätzlich immer an das Institut weitergeleitet werden.
TOP 5 Reporting gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/576, Anhang 2 Tabelle 1 (Kleinanleger) bzw. Tabelle 2 (professionelle Kunden) für den Berichtszeitraum:
Kategorie des Finanzinstruments | Eigenkapitalinstrumente — Aktien und Aktienzertifikate – Liquiditätsbänder 1 und 2 | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | ja | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
DAB BNP Paribas (LEI: R0MUWSFPU8MPRO8K5P83) |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
.
Kategorie des Finanzinstruments | Verbriefte Derivate – Optionsscheine und Zertifikate | ||||
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde | ja | ||||
Die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen) | Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie | Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie | Prozentsatz passiver Aufträge | Prozentsatz aggressiver Aufträge | Prozentsatz gelenkter Aufträge |
DAB BNP Paribas (LEI: R0MUWSFPU8MPRO8K5P83) |
100 % | 100 % | 100 % | 0 % | 0 % |
3. Ausführungsgrundsätze
Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte mit Finanzinstrumenten regeln die Abwicklung von Wertpapieraufträgen. Dabei verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz alle an der Orderausführung beteiligten Unternehmen dazu, die Abwicklung im Sinne des Kunden durchzuführen. Die FELS wealth GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung. Daher sind die depotführenden Kreditinstitute anzugeben und in Bezug auf diese weitere Details zu veröffentlichen.
3.1 Auswahlkriterien der ausführenden Institute
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, werden die ausführenden Lagerstellen (Depotbanken) so ausgewählt, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich u.a. am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergeben kann. Vor der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Institute aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Konditionen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind:
- Preise der Finanzinstrumente (Kauf und Verkaufspreise)
- Gesamtkosten der Auftragsabwicklung und Kompetitivität
- Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung und Revisionsqualität
- Qualität der technischen Anbindung
- Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
- Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
- Qualität des elektronischen Datenaustauschs sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen der FELS wealth GmbH und des ausführenden Instituts im Interesse des Kunden gewährleisten
- Anlegerschutz
Während der laufenden Geschäftsbeziehung wird fortwährend überwacht, ob die Lagerstellen (Depotbanken) die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich werden die Ausführungsgrundsätze der orderbeauftragten Abwicklungspartner auf Einhaltung der o.g. Kriterien überprüft, bei Bedarf werden Änderungen an der Auswahl vorgenommen.
3.2 Beschreibung etwaiger enger Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsamer Eigentümerschaften in Bezug auf alle Handelsplätze, auf denen Aufträge ausgeführt wurden
Es bestehen bezüglich der offengelegten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen zu der FELS wealth GmbH noch gemeinsame Eigentümerschaften. Die FELS wealth GmbH unterhält jedoch vertragliche Verbindungen zu den genannten depotführenden Kreditinstituten, aus denen sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben können. Details zu den getroffenen Vereinbarungen sind in Abschnitt 3.3. dargelegt. Ausführliche Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sind den vorvertraglichen Informationen im Abschnitt IV unter hiesigem Link zu entnehmen.
3.3 Beschreibung aller besonderen mit Handelsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten oder erhaltenen Zahlungen sowie zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten oder sonstigen nicht-monetären Leistungen
Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den depotführenden Kreditinstituten. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass die FELS wealth GmbH dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut kundenübergreifende Gebühren und sonstige Kosten in pauschalierter Form in Abhängigkeit von gewissen Schwellenwerten (etwa Handelsvolumen oder Anzahl der Transaktionen) zahlt.
3.4 Erläuterung der Faktoren, die zu einer Veränderung der Handelsplätze geführt haben, die in den Ausführungsgrundsätzen der Wertpapierfirma aufgelistet sind, falls es zu solch einer Veränderung gekommen ist
Es kam zu keiner Veränderung der depotführenden Kreditinstitute.
3.5 Erläuterung, inwiefern sich die Auftragsausführung je nach Kundeneinstufung unterscheidet, wenn die Firma verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt und dies die Vereinbarungen über die Auftragsausführung beeinflussen könnte
Das WpHG sieht unterschiedliche Kundenkategorien vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die FELS wealth GmbH behandelt „Privatkunden“ und „Professionelle Kunden“ hinsichtlich der Orderausführung gleich. Darüber hinaus hat die FELS wealth GmbH im Berichtszeitraum sämtliche Kunden als Privatkunden eingestuft.
3.6 Erläuterung dazu, ob bei der Ausführung von Aufträgen von Kleinanlegern anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde und inwieweit diese anderen Kriterien maßgeblich waren, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Gesamtbewertung für den Kunden zu erzielen
Das übergeordnete Ausführungskriterium ist stets das bestmögliche Gesamtentgelt (im Sinne von Kurs und Kosten).
3.7 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma etwaige Daten oder Werkzeuge zur Ausführungsqualität genutzt hat, einschließlich jeglicher im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/575 veröffentlichter Daten
Zur Bewertung der Ausführungsqualität werden neben internen und externen Daten sowie Analysetools auch die von den depotführenden Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Informationen genutzt.
3.8 Erläuterung dazu, wie die Wertpapierfirma die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker im Sinne von Artikel 65 der Richtlinie 2014/65/EU genutzt hat
Es wurden 2020 keine Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (Consolidated Tape Provider) genutzt.