Erklärung über Zuwendungen
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(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

Annahme von Zuwendungen durch die FELS wealth GmbH

Die FELS wealth GmbH vereinnahmt aus den Geschäftsbeziehungen, die der Kunde bei der Bank unterhält und für deren Depot- und Kontenkreis, von der Bank, von Fondsgesellschaften, Wertpapieremissionshäusern und sonstigen Anbietern keine monetären Zuwendungen in Form von Geldzahlungen.

Die FELS wealth GmbH nimmt ausschließlich geringfügige, nicht in Geldleistungen bestehende Zuwendungen von Dritten an, sofern sie geeignet sind, die Qualität der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern.

Beispiele für diese geringfügigen, nicht-monetären Zuwendungen können sein:

  • Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung.
  • Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden.
  • Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.

Gewährung von Zuwendungen durch die FELS wealth GmbH

Die FELS wealth GmbH gewährt selbst keine Zuwendungen in Form von Geldzahlungen an Dritte.

Die FELS wealth GmbH gewährt ausschließlich geringfügige, nicht-monetäre Zuwendungen, etwa Werbegeschenke oder Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.