Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney

(Version 1.5 – gültig bis auf weiteres)

1. Grundregeln für die Beziehung zwischen dem Kunden und FELS wealth GmbH

1.1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend „FELS wealth“ oder „wir/uns„) im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney (nachfolgend auch „Plattform„).

Die Plattform kann über die Webseite followmymoney.de („Webseite“) aufgerufen werden. Zusätzlich bieten wir dem Kunden die Möglichkeit, die Plattform über die FollowMyMoney mobile App (nachfolgend „App“) aufzurufen. Weitere Regelungen zur Nutzung der Plattform finden sich unter Ziffer 1.8

FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut mit der Erlaubnis zum Betreiben von unter anderem der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

(2) In Ergänzung zu diesen AGB gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der FELS wealth im Rahmen der verschiedenen Produkte Besondere Geschäftsbedingungen („Besondere Geschäftsbedingungen“), die abweichende und / oder zusätzliche Regelungen enthalten:

  • für die Nutzung des MyTrader Angebots die Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader
  • für die Nutzung des MyInvestor Angebots die Besonderen Geschäftsbedingungen MyInvestor
  • für die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten im Rahmen unserer Brokerage Dienstleistungen (inklusive unter dem Markennamen MyInvestor vermarktete Fondsanteile / ETF) die Besonderen Geschäftsbedingungen Brokerage
  • für den Handel mit Kryptowährungen (inklusive des Handels mit Kryptowährungen im Rahmen der Nutzung des MyTrader Angebots, ergänzend zu den Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader) die Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen haben die entsprechenden Regelungen in den jeweils einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen (gemeinsam die „Geschäftsbedingungen“) aller Dienstleistungen und Produkte, die ein Kunde über die Plattform in Anspruch nimmt, bilden einen einheitlichen Vertrag („Vertragsbedingungen FollowMyMoney“) zwischen dem Kunden und uns.

(4) Soweit der Kunde die App über den App Store von Apple herunterlädt, gelten zusätzlich zu den Vertragsbedingungen FollowMyMoney die Besonderen Nutzungsbedingungen von Apple. Soweit der Kunde die App über den Google Play Store von Google herunterlädt, gelten zusätzlich zu den Vertragsbedingungen FollowMyMoney die Besonderen Nutzungsbedingungen von Google.

1.2 Änderungen

(1) Änderungen der Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mitteilen. Die Mitteilung erfolgt, indem wir diese in dem für den Kunden in seinem Kundenprofil eingerichteten Posteingang (nachfolgend „Posteingang„) zum jederzeitigen Abrufen und Herunterladen einstellen sowie ihm per E-Mail übermitteln. Damit die geänderten AGB gegenüber dem Kunden Wirkung entfalten, muss der Kunde den geänderten AGB ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmungsfrist für den Kunden beträgt mindestens zwei Monate vom Tag des Zugangs der Änderungsmitteilung beim Kunden. Auf die Konsequenzen der Nichtzustimmung sowie auf die konkrete Dauer der Frist zur Zustimmung durch den Kunden, werden wir dem Kunden innerhalb der Änderungsmitteilung jeweils gesondert hinweisen.

(2) Stimmt der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen zu, wirkt der Wertpapierdienstleistungsvertrag mit den geänderten Geschäftsbedingungen fort („geänderter Wertpapierdienstleistungsvertrag“). In diesem Fall steht dem Kunden bei Abschluss des geänderten Wertpapierdienstleistungsvertrages ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Für den Fall eines fristgerechten Widerrufs des geänderten Wertpapierdienstleistungsvertrag durch den Kunden, haben wir das Recht den Wertpapierdienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist außerordentlich zu kündigen. Auf das Widerrufsrecht und dessen Konsequenz werden wir den Kunden in unserer Änderungsmitteilung ebenfalls gesondert hinweisen.

(3) Stimmt der Kunde den Änderungen hingegen nicht innerhalb der ihm eingeräumten Frist zu, wird der Wertpapierdienstleistungsvertrag mit dem Tag des Wirksamwerdens der geänderten AGB ruhend gestellt, bis der Kunde die Zustimmung erteilt hat. Unter dem ruhenden Wertpapierdienstleistungsvertrag kann der Kunde die App nicht verwenden. Der Kunde kann also keine neuen Käufe oder Verkäufe über die App abwickeln. Der Kunde hat jedoch das Recht, einen sofortigen Verkauf seiner bestehenden Positionen zum Kurswert zu veranlassen, indem er der FELS wealth (per E-Mail an service@followmymoney.de) einen Auftrag hierzu erteilt. Alternativ kann der Kunde bei der depotführenden Bank einen Depotübertrag beauftragen. In diesem Fall endet der Wertpapierdienstleistungsvertrag mit der FELS wealth unter Löschung der entsprechenden Depots.

(4) Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen ausdrücklich und endgültig, haben wir das Recht den Wertpapierdienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist außerordentlich zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und dessen Konsequenz werden wir den Kunden in unserer Änderungsmitteilung ebenfalls gesondert hinweisen.

1.3 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften unbeschränkt für (i) vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die Verletzung an Leben, Körper, Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, (iii) für von uns abgegebene Garantien sowie (iv) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

(2) In Fällen der Verletzung unserer vertraglichen Hauptleistungspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust und/oder die Beschädigung der Daten des Kunden durch die Nutzung der Plattform haften wir aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Verlust oder Schaden auch bei einer in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird.

(4) In allen anderen, nicht von den vorstehenden Ziffern (1) bis (3) abgedeckten Fällen, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist ebenso ausgeschlossen für alle Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er seine Login Daten Dritten zugänglich gemacht hat oder Dritte auf sonstige Weise Kenntnis der Login Daten erlangt haben. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die auf Ereignissen und Umständen beruhen, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die nicht vorhersehbar waren wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Epidemien oder Pandemien oder Verfügungen von öffentlicher Hand („höhere Gewalt“) und die die Erfüllung von vertraglichen Pflichten be- oder verhindern, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können („Ereignis höherer Gewalt“). Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und im Umfang ihrer Auswirkungen sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und müssen diese erst nach Ablauf des Ereignisses höherer Gewalt erfüllen.

(5) Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das uns betrifft, haben wir

a) den Kunden unverzüglich schriftlich über das Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt zu unterrichten, die Umstände, die zu einer Leistungsverzögerung führen, bis zu einem angemessenen Detaillierungsgrad zu beschreiben und nachzuweisen und eine Schätzung des Zeitraums der Leistungsverhinderung zu erstellen; und

b) wirtschaftlich angemessene und verhältnismäßige Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Verpflichtungen so bald wie möglich (und soweit möglich) zu erfüllen (oder wieder zu erfüllen).

(6) Soweit gesetzlich zulässig, gelten vereinbarte Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sinngemäß auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites etc. Dritter gegeben ist (z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks), haften wir weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit noch für den Inhalt dieser Datenbanken oder Dienste. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

(8) Wir übernehmen keine Haftung für unsachgemäße Verwendung der Webseite oder der App durch den Kunden, beispielsweise wenn der Kunde bei der Nutzung seines Geräts gegen die iOS-Softwarelizenzbedingungen von Apple Inc. oder der Google-Nutzungsbedingungen verstößt oder er Änderungen an der Software des von ihm verwendeten Betriebssystems vornimmt, die Fehler in der App hervorrufen oder eine missbräuchliche Nutzung ermöglichen oder der Kunde die App anderweitig als über die offiziellen Portale des Herstellers bezogen oder installiert hat. Weiter übernehmen wir keine Haftung für von Dritten bereitgestellte Systeme (etwa Fehler im Gerät des Nutzers oder der Internetverbindung).

1.4 Mitverschulden des Kunden

(1) Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch die Verletzung seiner Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten (Ziffern 4.1 und 4.2)) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB, in welchem Umfang FELS wealth und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Wenn der Kunde aufgrund einfacher Fahrlässigkeit der FELS wealth einen Datenverlust erleidet und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung des Kunden nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird, ist unsere Haftung der Höhe nach auf denjenigen Schaden beschränkt, der durch eine in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können.

1.5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte – insbesondere gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte – für von uns veröffentlichte, erstellte oder bereitgestellte Objekte (insbesondere Inhalte von Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken, Plattform) bleiben allein bei uns.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Plattform in dem für die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Umfang ausschließlich für eigene Zwecke für die Dauer der Geschäftsbeziehung zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

(3) Hinsichtlich der App gilt zu Urheber- und Nutzungsrechten Ziffer 1.8.

1.6 Datenschutz

Wir werden personenbezogene Daten nur entsprechend der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Datenschutzhinweisen.

1.7 Mitteilungen

(1) Der Kunde und FELS wealth vereinbaren, dass FELS wealth mit dem Kunden elektronisch kommunizieren darf. Dies umfasst das Versenden von E-Mails an die E-Mail-Adresse, die der Kunde im Rahmen der Registrierung angibt oder das Einstellen von Mitteilungen in den für den Kunden eingerichteten Posteingang. Mitteilungen erhält der Kunde von uns grundsätzlich unverschlüsselt per E-Mail; hiermit erklärt er sich einverstanden.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung und unserer Ausführung von Aufträgen gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen müssen.  Der Kunde hat die Wahl, ob er diese Informationen auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erhalten will.

(3) Mit der Begründung einer Geschäftsbeziehung auf Grundlage dieser AGB erklärt der Kunde, dass er diese Wahl dahingehend ausübt, dass ihm Vertragsunterlagen, sonstige persönliche Dokumente und Informationen, die dem Kunden in wertpapieraufsichtsrechtlicher Hinsicht auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen sind, in den Posteingang des Kunden in elektronischer Form eingestellt werden. Wir werden den Kunden entsprechend seiner Präferenz per Push-Mitteilung, SMS oder E-Mail auf neu eingestellte Mitteilungen hinweisen. Der Kunde kann alle eingestellten Dokumente während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung über den Posteingang einsehen und herunterladen. Wir werden keine nachträglichen Änderungen an bereits im Posteingang eingestellten Dokumenten vornehmen.

(4) Der Kunde erklärt sich zudem damit einverstanden, dass wir dem Kunden Vertragsunterlagen, sonstige persönliche Dokumente und sonstige Dokumente, die dem Kunden in wertpapieraufsichtsrechtlicher Hinsicht auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen sind, gegebenenfalls zusätzlich zur Bereitstellung im Posteingang per E-Mail übermitteln. Die für die Übermittlung per E-Mail erforderliche E-Mail-Adresse hat der Kunde im Rahmen der Registrierung (vgl. Ziff. 2.2 unten) anzugeben.

(5) Bei Informationen, die dem Kunden in wertpapieraufsichtsrechtlicher Hinsicht auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen sind, kann der Kunde uns jederzeit per Brief oder E-Mail mitteilen, dass er den Versand dieser Informationen – anstelle der Bereitstellung im Posteingang – in Papierform wünscht. Falls der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden wir jedes nach den wertpapieraufsichtsrechtlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellende Dokument in Papierform an die vom Kunden angegebene Postanschrift senden. In diesem Fall kann es jedoch ggf. dazu kommen, dass Handelsaufträge nicht entgegengenommen werden können, oder Handelsaufträge nur verzögert ausgeführt werden können, wenn die Ausführung des Handelsauftrags davon abhängig ist, dass der Kunde die entsprechenden Informationen nachweislich erhalten hat.

(6) Der Kunde erklärt sich zudem damit einverstanden, dass ihm Informationen, die nicht an ihn persönlich gerichtet sind, und die gesetzlich über eine Website zur Verfügung gestellt werden können, über unsere Website (followmymoney.de) bereitgestellt werden.

(7) Basisinformationsblätter von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (sogenannte PRIIPs) sowie wesentliche Anlegerinformationen von offenen Investmentvermögen sind in der Regel in Papierform zu übermitteln, wenn das Produkt persönlich angeboten wird. Als digitaler Wertpapierdienstleister stellen wir dem Kunden diese Dokumente elektronisch zum kostenlosen Abruf zur Verfügung. Zusätzlich werden wir dem Kunden auf entsprechende Anfrage eine jeweils aktuelle Fassung dieser Dokumente unentgeltlich per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung stellen.

1.8 Nutzung der Plattform

(1) Die Plattform wird als Webseite über den Internet-Browser oder als App für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten. Nutzer von Endgeräten mit anderen Betriebssystemen können die App nicht nutzen. Unterschiede der Betriebssysteme können zu einem unterschiedlichen Funktionsumfang der jeweiligen Apps führen.

(2) Bei der Bereitstellung der App handelt es sich um eine Zusatzleistung der FELS wealth, auf die kein Anspruch besteht. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Plattform für alle Betriebssystem-Versionen zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns insbesondere das Recht vor, den Funktionsumfang der Plattform für ältere Versionen der Betriebssysteme zu beschränken oder zu deaktivieren. Wir sind außerdem dazu berechtigt, bestimmte Gerätetypen aus Sicherheitsgründen von der Nutzung der Plattform auszuschließen sowie den Leistungsumfang der Plattform zu verändern oder den Betrieb der App vollständig einzustellen. Einzelheiten über die Nutzungsvoraussetzungen und den Leistungsumfang der Plattform sind über unsere Website bzw. den jeweiligen App Store einsehbar.

(3) Die Bereitstellung der Plattform erfolgt in einem Gesamtsystem, das auch Tätigkeiten Dritter (z.B. Internetprovider) umfasst. Es ist Sache des Kunden, die innerhalb seines Verantwortungsbereichs liegenden Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform zu schaffen. Hierzu zählt beispielsweise das Einrichten einer stabilen Internetverbindung oder die Verwendung eines Endgerätes, das sämtliche technischen Voraussetzungen erfüllt, um die Plattform nutzen zu können. Der Kunde ist außerdem für sämtliche Gebühren und Kosten verantwortlich, die durch die Nutzung des Endgeräts im Zusammenhang mit der Plattform entstehen (z.B. Mobilfunkgebühren).

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Plattform für eigene Zwecke und für die Dauer der Geschäftsbeziehung in dem Umfang zu nutzen, wie es für den Vertragszweck erforderlich ist. Darüber hinaus werden dem Kunden keine weiteren Rechte – insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte – an der Plattform oder Inhalten der Plattform eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

1.9 Beauftragung

Der Kunde kann die Wertpapierdienstleistungen der FELS wealth in der Regel ausschließlich elektronisch über die Plattform (web-basiert oder mobile App) in Anspruch nehmen. FELS wealth ist nicht dazu verpflichtet, Beauftragungen in sonstiger Form anzunehmen. FELS wealth behält sich jedoch vor, in begründeten Einzelfällen (z.B. technische Probleme) dem Kunden zu gestatten, eine Beauftragung mittels eines anderen Mediums (z.B. E-Mail; nachfolgend „Ersatzmedium“) vorzunehmen. Aus der einmaligen Gestattung der Beauftragung mittels eines Ersatzmediums kann der Kunde keine Ansprüche hierauf für die Zukunft ableiten. Die Nutzung eines Ersatzmediums steht in jedem Einzelfall unter der Bedingung einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis durch FELS wealth. Die Erlaubnis kann nur vor Nutzung des Ersatzmediums erfolgen. Eine mündliche oder fernmündliche Beauftragung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

1.10 Aufzeichnung

Wir sind grundsätzlich verpflichtet, telefonische und elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit der Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier(neben)dienstleistungen aufzuzeichnen. Wir nehmen Aufträge jedoch ausschließlich elektronisch auf der Plattform an und schließen eine telefonische Auftragsannahme vollständig aus. Der Kunde kann einer Aufzeichnung widersprechen; in diesem Fall dürfen wir keine Wertpapierdienstleistungen ihm gegenüber erbringen. Eine Kopie der Aufzeichnungen steht dem Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren oder auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung.

1.11 Schutz der Marktintegrität

Die Gesetzgebung beinhaltet umfangreiche Vorschriften zum Schutz der Integrität der Finanzmärkte und dem Vertrauen der Anleger in diese Märkte. Jegliche Form des Marktmissbrauchs auf bzw. mittels der Plattform ist dem Kunden untersagt. Der Kunde wird weder den Versuch der Marktmanipulation unternehmen noch Insidergeschäfte tätigen noch sich der Plattform bedienen, um sonstige Formen des Marktmissbrauchs oder andere strafbare Handlungen zu praktizieren. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Vorschriften berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Ziffer 5.2 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.12 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden

Wer sich nach dem Tod des Kunden darauf beruft, sein Rechtsnachfolger zu sein, muss uns die erbrechtliche Berechtigung nachweisen. Ein geeigneter Nachweis ist etwa eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift. Wer in solchen Nachweisen als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, den dürfen wir als Berechtigten bspw. für die Erteilung von Verfügungen oder die Entgegennahme von Leistungen mit Erfüllungswirkung ansehen. Dies gilt nicht, wenn uns bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt ist, dass der in dem Nachweis Genannte tatsächlich nicht oder nicht allein berechtigt ist.

1.13 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht.

(2) Für die Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern besteht keine vertragliche Gerichtsstandklausel.

(3) Erfüllungsort für FELS wealth und den Kunden ist Kelkheim, Deutschland.

(4) Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann FELS wealth diesen Kunden an jedem zuständigen Gericht in Anspruch nehmen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. FELS wealth selbst kann von diesen Kunden nur an ihrem Sitz gerichtlich in Anspruch genommen werden.

(5) Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

2. Vertragsschluss

2.1 Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und FELS wealth

(1) Eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns kommt erst mit der Registrierung des Kunden zustande. Der Kunde benötigt für die Registrierung einen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse und einen aktuellen, marktüblichen Internetbrowser. Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten, nämlich der sogenannten einfachen sowie der vollständigen Registrierung.

(2) Durch die einfache Registrierung (s. dazu unten unter Ziffer 2.2) schließt der Kunde mit FELS wealth einen Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Nutzungsvertrag„) ab. Dem Nutzungsvertrag liegen diese AGB zugrunde. Das Zustandekommen des Nutzungsvertrages richtet sich nach Ziffer 2.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die in Ziffer 3.1 beschriebenen Leistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.

(3) Weiterhin kann der Kunde mit uns zusätzlich und auf dem Nutzungsvertrag aufbauend nach Abschluss der vollständigen Registrierung (s. dazu unten unter Ziffer 2.3) einen Wertpapierdienstleistungsvertrag abschließen, der es dem Kunden ermöglicht, Geld über die Plattform anzulegen („Wertpapierdienstleistungsvertrag“). Das Zustandekommen des Wertpapierdienstleistungsvertrages richtet sich nach Ziffer 2.3. Im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags ist der Kunde berechtigt, die in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen beschriebenen Leistungen gegen Zahlung der dort beschriebenen Vergütung in Anspruch zu nehmen. Die Rechte und Pflichten und der weitere Inhalt des jeweiligen Wertpapierdienstleistungsvertrages richten sich im Einzelnen nach Ziffer 3.2 sowie nach den Bestimmungen der jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen.

2.2 Einfache Registrierung, Nutzungsvertrag

Für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist im Rahmen der einfachen Registrierung die Angabe der E-Mail-Adresse des Kunden und eines Passworts (nachfolgend „Login-Daten„) erforderlich. Der Kunde erhält eine E-Mail mit Bestätigungslink. Diese E-Mail ist ein Angebot der FELS wealth auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Kunden. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den Bestätigungslink bestätigt.

2.3 Vollständige Registrierung, Wertpapierdienstleistungsvertrag

(1) Für den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags und die Eröffnung eines Echtgeldkontos ist eine vollständige Registrierung mit der Hinterlegung persönlicher Daten des Kunden erforderlich. Während des Registrierungsprozesses wird dem Kunden eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten angezeigt, um diese überprüfen zu können.

Im weiteren Verlauf erfolgt eine Kundenidentifikation und -legitimation über ein Video-Ident-Verfahren oder in einer Filiale der Deutschen Post AG. Zudem fragen wir bestimmte Informationen für die Durchführung der Angemessenheits- oder Geeignetheitsprüfung ab, die Voraussetzung für die Erbringung von bestimmten Wertpapierdienstleistungen ist. Einzelheiten zur Angemessenheitsprüfung, zur Geeignetheitsprüfung und -erklärung ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen und den jeweils einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen. Überdies erteilt der Kunde FELS wealth eine Einzugsermächtigung für den Einzug der Gebühren für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.

Der Kunde gibt durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt Vertrag über die Vermittlung kostenpflichtiger Wertpapierdienstleistungen abschließen“ ein Angebot auf Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags ab. Dies setzt voraus, dass der Kunde mittels der entsprechenden Checkboxen bestätigt, dass er

a) die AGB und die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen

b) das Preis- und Leistungsverzeichnis,

c) die vorvertraglichen Informationen bei Fernabsatzverträgen über Wertpapierdienstleistungen über die Plattform und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG (einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten und der Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen),

d) die Erklärung über Zuwendungen,

e) sowie die Risikohinweise

(nachfolgend „Vertragsunterlagen“) gelesen hat und mit diesen einverstanden ist. Zusätzlich bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise für die Nutzung der Plattform Die Vertragsunterlagen und die Datenschutzhinweise werden wir dem Kunden unverzüglich in seinen Posteingang zum jederzeitigen Abrufen und Herunterladen einstellen sowie per E-Mail übermitteln. Wir werden dem Kunden die Vertragsunterlagen jederzeit auf Anfrage erneut per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung stellen. Zusammen mit den per E-Mail übermittelten Vertragsunterlagen erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung seines Angebots.

(2) Vor Inanspruchnahme einer Wertpapierdienstleistung muss der Kunde je nach gewünschter Inanspruchnahme der verschiedenen Produkte ein oder mehrere Depotkonten bei einer oder mehreren an die Plattform angeschlossenen Partnerbanken eröffnen. Die Partnerbanken führen die jeweiligen Wertpapiergeschäfte bzw. Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen für den Kunden als Finanzkommissionär aus und agieren als Depotbank bzw. Kryptoverwahrer des Kunden für die erworbenen Werte. Im Rahmen der vollständigen Registrierung füllt der Kunde seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos (sog. „Kontoeröffnungsantrag„) über die Plattform aus und beauftragt uns damit, den Kontoeröffnungsantrag an die jeweilige Partnerbank weiterzuleiten. Wir leiten auch die Kundenidentifikation und -legitimation an die jeweilige Partnerbank weiter, sodass ein weiteres Identifikations- und Legitimationsverfahren in der Regel nicht erforderlich ist. Ein Wertpapierdienstleistungsvertrag mit uns kann nur zu Stande kommen, wenn der Kunde auch den Kundenannahmeprozess bei der jeweiligen Partnerbank positiv abgeschlossen hat. Die Dienstleistungen der Partnerbank als Kommissionär sowie Depotbank bzw. Kryptoverwahrer sind Gegenstand der jeweiligen Vertragsbedingungen der Partnerbank die der Kunde mittels der Plattform zur Verfügung gestellt bekommt und im Zuge des Kundenannahmeprozesses ausdrücklich akzeptiert.

Nach positiver Entscheidung über den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags mit dem Kunden sowie der Eröffnung des Kundendepots bei der Partnerbank (s. dazu Ziffer 2.3 (2)) erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Wertpapierdienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung erhalten hat.

(3) Dem Kunden steht bei Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(4) Für juristische Personen gelten besondere Aufnahmebedingungen und ein abweichender Anmeldeprozess, der bei unserem Kundenservice in Erfahrung gebracht werden kann.

(5) Wir behalten uns vor, im Einzelfall zu entscheiden, mit welchen Personen wir einen Nutzungsvertrag und Wertpapierdienstleistungsvertrag abschließen werden. Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz oder US-Personen (US-Staatsangehörige, Inhaber einer US-Greencard, Personen mit steuerlicher Veranlagung in den USA, Wohnsitz in den USA oder aus den USA operierende Personen) sowie Minderjährige können keinen Wertpapierdienstleistungsvertrag mit uns schließen. Der Kunde hat uns unverzüglich über eine Änderung seines Wohnsitzes zu unterrichten. Sollte eine Person ihren ständigen Wohnsitz in ein anderes Land außer der Schweiz oder außerhalb der Europäischen Union verlegen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Wertpapierdienstleistungsvertrags im Sinne der Ziffer 5.2 berechtigt. Es können zusätzliche Einschränkungen für bestimmte Wertpapierdienstleistungen bestehen, auf die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

3. Leistungen der FELS wealth und Kosten

3.1 Leistungen im Rahmen des Nutzungsvertrags

(1) Bei Abschluss eines Nutzungsvertrags stellen wir dem Kunden insbesondere folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung:

(a) Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform über das Internet (per Browser oder über eine mobile App für iOS und Android)

(b) Bereitstellung eines Demokontos mit einem Demodepot und einem fiktiven Anlagevolumen für einige Bereiche innerhalb der „MyTrader“ Funktionen;

(c) Zurverfügungstellung von Online-Speicherplatz zur Nutzung der Plattform;

(d) Bereitstellung eines Zugangs zu der Plattform, über den die Funktionen der Plattform genutzt werden können;

(e) Technischer Kundensupport – telefonisch oder per E-Mail zu den auf unserer Website aufgeführten Service-Zeiten.

(2) Der Zugriff auf die Plattform durch den Kunden erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Kundenkonto. Eine Übergabe der Software (z. B. durch Herunterladen der Software auf die Hardware des Kunden) ist nicht Vertragsbestandteil. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Kunden, die App auf seinen Geräten zu installieren.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wir werden den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen informieren.

(4) Wir werden innerhalb unserer technischen Möglichkeiten die Plattform über das Internet ununterbrochen abrufbar halten (mit Ausnahme der unten erläuterten Wartungsfenster). Aufgrund der Natur des Internets kann eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht garantiert werden. Wir gewährleisten insbesondere keinen Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Plattform, soweit der Zugang von Leistungen Dritter abhängt, derer wir uns nicht zur Erfüllung unserer sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Pflichten bedienen (z. B. Access-Provider des Kunden). Wir sehen ferner Wartungsfenster vor, während derer die Plattform gar nicht oder nur eingeschränkt abrufbar sein kann. Die Wartungsfenster liegen grundsätzlich außerhalb der Bankarbeitstage, in der Regel samstags und sonntags zwischen 1:00 und 6:00 Uhr (MEZ). Sofern Wartungen außerhalb der Wartungsfenster erforderlich sind, werden wir den Kunden rechtzeitig hierüber informieren.

3.2 Leistungen im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags

(1) Um Wertpapierdienstleistungen auf der Plattform nutzen zu können, muss der Kunde zusätzlich einen Wertpapierdienstleistungsvertrag mit FELS wealth abschließen. Unsere diesbezüglichen Leistungen sind in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt.

(2) Die Vermittlung von Wertpapiergeschäften (Anlagevermittlung) außerhalb des Produkts MyTrader wird nach Maßgabe der Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage erbracht.

(3) Die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen von MyTrader (Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung) werden nach Maßgabe der Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader erbracht.

(4) Die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen von MyInvestor (Finanzportfolioverwaltung) werden nach Maßgabe der Besonderen Geschäftsbedingungen MyInvestor erbracht.

(5) Die Weiterleitung von Aufträgen zur Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen (Anlagevermittlung) wird nach Maßgabe der Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Kryptowährungen erbracht.

(6) Die Wertpapierdienstleistungen auf der Plattform können ausschließlich auf Guthabenbasis ausgeführt werden. Der Kunde kann somit FELS wealth nur im Rahmen seines auf dem jeweiligen Verrechnungskonto frei verfügbaren Guthabens beauftragen, einen Handelsauftrag an die jeweilige Partnerbank weiterzuleiten. Bei einigen Produktarten oder Assetklassen erhebt FELS zudem nach Maßgabe des jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis eine wiederkehrende Service-Fee und / oder eine erfolgsabhängige Performance-Fee, die von dem jeweiligen Verrechnungskonto eingezogen werden. Der Kunde hat stets eine ausreichende Deckung des jeweiligen Verrechnungskontos sicherzustellen. Der Kunde kann entweder Guthaben auf das Verrechnungskonto überweisen oder eine entsprechende Lastschrift veranlassen, sofern die Partnerbank diesen Service anbietet.

(7) FELS wealth wird das frei verfügbare Guthaben auf dem bei der jeweiligen Partnerbank geführten Verrechnungskonto nach billigem Ermessen ermitteln und dafür zum Beispiel Guthaben für schwebende Handelsaufträge, Auszahlungen sowie Sicherheitspuffer in Abzug bringen, um eine Überziehung auf dem Verrechnungskonto möglichst zu vermeiden. Die Ausführungspreise sind jedoch nicht garantiert und es kann aus diesem oder anderen relevanten Gründen zu Belastungen des Verrechnungskontos kommen, die für FELS wealth nicht absehbar sind. Somit kann FELS wealth keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass ein Verrechnungskonto nicht überzogen wird.

(8) Wir werden den Kunden unmittelbar über eine etwaige Überziehung bzw. eine Unterdeckung seines Verrechnungskontos informieren. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Überziehungen des jeweiligen Verrechnungskontos unverzüglich auszugleichen. Dem Kunden können bei Überziehung eines Verrechnungskontos zusätzliche Gebühren durch die Partnerbank in Rechnung gestellt werden, es gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Partnerbank, welche dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.

3.3 Kosten

(1) Die von uns im Rahmen des Nutzungsvertrages erbrachten Leistungen (oben unter 3.1 (1)) erbringen wir gegenüber dem Kunden kostenlos. Wir weisen darauf hin, dass dem Kunden für die Nutzung unserer Leistungen Kosten von dritter Seite (beispielsweise Kosten für eine Internetverbindung) entstehen können.

(2) Die Kosten für die im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags erbrachten Wertpapierdienstleistungen sind in den entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt.

(3) Änderungen an den Kosten der Wertpapierdienstleistungen werden den Kunden nach Maßgabe der Ziffer 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt.

4. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

4.1 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig, zutreffend und aktuell sind. Die Angabe vollständiger, zutreffender und aktueller Informationen ist unter anderem für die Angemessenheitsprüfung bzw. die Geeignetheitsprüfung erforderlich, die FELS wealth bei Kunden durchführt, die bestimmte Wertpapierdienstleistungen nutzen möchten. Details zur Angemessenheits- bzw. Geeignetheitsprüfung sind in Ziff. 7 der vorvertraglichen Informationen zu finden. Für die Folgen einer auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhenden Leistung der FELS wealth ist allein der Kunde verantwortlich. Die FELS Wealth hat die Angaben des Kunden nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

(2) Sofern sich persönliche Angaben (einschließlich die vom Kunden an uns übermittelte E-Mail-Adresse, Wohnsitz- / Adressdaten und die im Rahmen der Angemessenheits- oder Geeignetheitsprüfung abgefragten Angaben sowie gegebenenfalls eine gegenüber uns erteilte Vertretungsmacht) oder andere vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung ändern, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu informieren. Hat der Kunde uns gegenüber Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse bekanntgegeben, dürfen wir von deren Weitergeltung ausgehen, bis uns eine Mitteilung in Textform, Schriftform oder sonstiger nicht fernmündlich übertragener Form über das Erlöschen zugeht.

(3) Eine Eintragung und Veröffentlichung relevanter Tatsachen in öffentlichen Registern befreit den Kunden nicht von seiner Anzeigepflicht uns gegenüber.

4.2 Sorgfaltspflichten

(1) Der Kunde muss seine Login-Daten geheim halten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig sichern.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass sein Konto von Dritten missbraucht wurde oder wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person unberechtigt Kenntnis der Login-Daten hat oder sie verwendet („Sperranzeige“). Der Kunde kann die Sperranzeige jederzeit [über die auf der Webseite followmymoney.de angegebenen Kontaktdaten] abgeben.

(3) Der Kunde hat die in den Posteingang eingestellten Dokumente (bspw.  Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen, Berichte) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

(4) Falls die vorstehend in Ziff. 4.2 (3) genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.

5. Beendigung der Geschäftsbeziehung und Maßnahmen bei Verstößen

5.1 Kündigungsrechte des Kunden

(1) Ist für eine Geschäftsbeziehung weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann der Kunde diese jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

(2) Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann der Kunde nur dann fristlos kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der FELS weath, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Der Kunde kann zur Kündigung insbesondere eine E-Mail an service@followmymoney.de senden. Ferner kann der Kunde seine Kündigung richten an: FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim, Deutschland.

5.2 Kündigungsrechte der FELS wealth

(1) Wir können die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wir werden auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen und insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.

(2) Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der uns deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles entbehrlich (§ 323 Absatz 2 und Absatz 3 BGB).

(3) Wir sind berechtigt, mit Wirksamwerden der Kündigung die Login-Daten des Kunden und dessen Passwort zu sperren und sämtliche Daten, die der Kunde auf der Plattform eingestellt hat, nach Ablauf einer Frist von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung zu löschen, sofern wir die Daten nicht weiterhin für Nachweiszwecke oder aus anderen rechtlichen Gründen benötigen.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Wir können zur Kündigung insbesondere eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden.

5.3 Weitere Bestimmungen zur Kündigung

(1) Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

(2) Die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung hat keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen des Kunden zu den angeschlossenen Partnerbanken, bei denen der Kunde ein Konto führt. Das Vermögen des Kunden auf den angeschlossenen Verrechnungskonten sowie seine Positionen in den angeschlossenen Depots sind unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen einer vertraglichen Beziehung mit FELS wealth, soweit die Partnerbank mit dem Kunden nichts anderes vereinbart hat.

(3) Die Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen enden nicht mit dem Tod des Kunden, sondern bleiben auch für seine Erben in Kraft. Auf Ziffer 1.12 wird verwiesen.

(4) Diese AGB und die Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit anwendbar, gelten auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen für den Zeitraum der Abwicklung weiter.

5.4 Maßnahmen bei Verstößen

(1) Wir sind berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Kunde gegen diese AGB, die für die durch den Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen jeweiligen maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, oder wir ein sonstiges berechtigtes Interesse haben:

(a) Löschen von Inhalten, die auf der Plattform eingestellt worden sind;

(b) Verwarnung des Kunden;

(c) Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch den Kunden;

(d) vorläufige Sperrung des Kundenkontos;

(e) endgültige Sperrung des Kundenkontos;

(f) Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung oder Teilen davon.

(2) Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigen wir in angemessenem Umfang die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Schwere des Verstoßes, ob wiederholte Verstöße vorliegen, die drohende Gefahr (etwa für Rechte und Rechtsgüter Dritter) und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. Wir werden den Kunden über die Maßnahme informieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

6. Sperrung des Kundenkontos

(1) Wir werden den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf elektronischem Wege über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, wenn wir hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würden. Liegt der Grund der Sperre im Einflussbereich des Kunden und handelt es sich um eine nicht vom Kunden veranlasste Sperre, geben wir dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

(2) Wir werden eine Sperre unverzüglich aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichten wir den Kunden unverzüglich. Eine gemäß Ziffer 6.1 veranlasste Sperre kann der Kunde aufheben lassen, wenn neben der Sperranzeige keine sonstigen Gründe für eine Sperre bestehen und der Kunde nicht verpflichtet ist, eine Sperranzeige nach Ziffer 4.2 (2) zu erteilen.

Besondere Geschäftsbedingungen MyTrader

(Version 1.3 – gültig bis auf Weiteres)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Besondere Geschäftsbedingungen MyTrader„) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend auch „FELS wealth“ oder „wir/uns“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen Follow MyTrader. Die Wertpapierdienstleistungen sind in Abschnitt 2 beschrieben.

1.2 Unsere Dienstleistungen können digital über die web- oder mobile App-basierte „FollowMyMoney Plattform“ (nachfolgend auch „Plattform“) in Anspruch genommen werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney („AGB FollowMyMoney“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB FollowMyMoney und den Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader haben die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Für das Folgen von Star Tradern, die Strategien mit Kryptowährungen umsetzen, gelten ergänzend die einschlägigen Ausführungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen. Die auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen sind keine Wertpapiere im Sinne des WpHG, weshalb die gesetzlichen Bestimmungen des WpHG keine Anwendung finden.

2. Allgemeine Bestimmungen zu den Wertpapierdienstleistungen

2.1 Die Nutzung der FollowMyMoney Plattform ist für den Kunden unentgeltlich und erfolgt nach Maßgabe der AGB FollowMyMoney. Auf der Plattform kann der Kunde unter anderem das Produkt MyTrader mit einem befristeten Demokonto und einem fiktiven Anlagevolumen testen. Für die Nutzung des Produkts MyTrader in Verbindung mit einem Echtgeldkonto, muss der Kunde eine vollständige Registrierung wie in Ziffer 2.3. der AGB FollowMyMoney beschrieben auf der Plattform durchführen. Die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für den Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags mit uns nach Maßgabe der Bestimmungen für den Abschluss von Wertpapierdienstleistungsverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen FollowMyMoney, sowie nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

2.2 Vor Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen muss der Kunde nach Maßgabe der AGB FollowMyMoney Ziffer 2.3 (2) ein Depot bei einer an die FELS Plattform angeschlossenen Partnerbank eröffnen. Im Rahmen der vollständigen Registrierung füllt der Kunde seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos (sog. „Kontoeröffnungsantrag„) über die Plattform aus und beauftragt uns damit, den Kontoeröffnungsantrag an die Partnerbank weiterzuleiten. Für Handelspositionen des Kunden, die aus der Nutzung des MyTrader Dienstes entstehen, wird ein eigenes Depot- und Verrechnungskonto eingerichtet, welches ausschließlich zum Halten dieser Positionen verwendet werden darf. Sofern das Depotkonto aufgelöst wird, werden wir automatisch von der jeweiligen Partnerbank informiert und das entsprechende Depotkonto wird aus dem Profil des Kunden auf der Plattform gelöscht. Kryptowährungen werden in sogenannten Wallets bei einer Partnerbank als Kryptoverwahrer aufbewahrt, Details ergeben sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen.

2.3 Bei Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags und Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen „MyTrader“ erhält der Kunde die Möglichkeit, die über die Plattform zur Verfügung gestellten Anlageentscheidungen (nachfolgend „Trades„) von externen Tradern (nachfolgend „Star-Trader„) zu beobachten und den Trades der Star-Trader zu folgen. Dazu werden auf der Plattform die Trades von ausgewählten Star-Tradern eingestellt. Die Trades sind für alle Nutzer der Plattform einsehbar und sind nicht individuell auf einzelne Kunden zugeschnitten. Die Kunden können die aktuellen Trades einsehen und werden auf Wunsch per Push-Mitteilung, SMS oder E-Mail über neu eingestellte Trades von bestimmten Star-Tradern informiert. Der Kunde kann den Trades folgen, indem er entsprechende Transaktionen selbst auslöst oder indem er die Funktion „Automatisch kaufen“ oder die Funktion „Automatisch verkaufen“ wählt. Nähere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten für die Beauftragung der FELS wealth mit der Weiterleitung bzw. Abgabe eines Auftrags über den Kauf oder Verkauf einer Position (nachfolgend „Handelsauftrag„) an die Partnerbank erhält der Kunde in den FAQ der Plattform sowie in den vorvertraglichen Informationen, die ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestanlagebetrag pro Trade beträgt EUR 100,00. Der Kunde kann uns unabhängig von den aktuellen Trades der Star-Trader jederzeit mit der Weiterleitung von Aufträgen über den Verkauf einer Position, welche er über die Plattform aufgebaut hat, beauftragen. Teilverkäufe sind generell ab 100 Euro Positionswert möglich, bei Kryptowährungen gilt ein abweichender Betrag von 25 Euro, sofern der Positionswert min. 100 Euro beträgt. Automatische Teilverkäufe sind ab einer Ordergröße von 25 Euro möglich. Die Ausführung von Handelsaufträgen erfolgt durch die Partnerbank. Dabei agiert die Partnerbank als Finanzkommissionär, indem sie die Handelsaufträge in eigenem Namen und auf Rechnung des Kunden nach Maßgabe ihrer eigenen vertraglichen Bedingungen ausführt.

2.4 Sofern ein Kunde einen Handelsauftrag manuell erteilt, leiten wir den Handelsauftrag als Bote an die Partnerbank weiter (Anlagevermittlung). Sofern der Kunde die „Automatisch kaufen“ oder die „Automatisch verkaufen“-Funktion verwendet, werden die Trades des vom Kunden ausgewählten Star-Traders für das Portfolio des Kunden (teilweise) gespiegelt und entsprechende Handelsaufträge an die jeweilige Depotbank erteilt. Bei der „Automatisch verkaufen“-Funktion handeln wir als Abschlussvermittler, indem wir den Handelsauftrag im Namen und für Rechnung des Kunden erteilen. Die „Automatisch kaufen“-Funktion beinhaltet in limitiertem Umfang Elemente einer Finanzportfolioverwaltung.

Die Ausführung erfolgt prinzipiell zu dem von dem Star-Trader vorgegebenen Limit-Preis, sofern dieser zum Zeitpunkt der Ausführung mit den jeweiligen Preisen am vorgegebenen Handelsplatz korrespondiert, oder günstiger.  Abweichend davon werden Aufträge in Kryptowährungen als Market-Order aufgegeben.

2.5 Eine Ausführung des Handelsauftrags wird nicht garantiert, auch nicht bei Nutzung der „Automatisch kaufen“-Funktion“ und der „Automatisch verkaufen“-Funktion“. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir ggf. einen Handelsauftrag des Kunden stornieren und, ohne Erfordernis einer erneuten Bestätigung seitens des Kunden, einen neuen Handelsauftrag mit gleicher Stückzahl aber geändertem Limit an die Partnerbank weiterleiten oder von uns im Namen des Kunden erteilen dürfen, wenn der Star-Trader aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls (z.B. Volatilität des Marktes) seinen Trade bzw. Sammelorder storniert und neu aufgibt. Dies gilt nur für den Fall, dass sich der Kaufpreis zugunsten des Kunden verringert oder der Verkaufspreis zugunsten des Kunden erhöht.

2.6 Der Kunde erteilt uns eine Vollmacht zur Weiterleitung bzw. Abgabe von Handelsaufträgen und Kontoeröffnungsanträgen an die Partnerbank. Die Ausführung des Auftrags und die Eröffnung eines Depotkontos erfolgen durch die Partnerbank. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto / Wallet und die Ausführung von Aufträgen obliegen der jeweiligen Partnerbank.

2.7 Nach Maßgabe von Ziff. 1.9 in den AGB FollowMyMoney kann der Kunde FELS wealth in aller Regel ausschließlich über die Plattform (web-basiert oder mobile App) damit beauftragen, Handelsaufträge weiterzuleiten bzw. in seinem Namen und auf seine Rechnung abzugeben. Ein Folgen der Handelsempfehlungen der Star Trader auf einem anderen Weg als über die Plattform ist somit ausgeschlossen.

2.8 Wir leisten keine steuerliche Beratung und keine fachliche Beratung in Bezug auf die Anlageentscheidungen des Kunden und schulden insbesondere keinen bestimmten Anlageerfolg. Die auf der Plattform einsehbaren Trades und ggf. automatisch für den Kunden ausgeführten Transaktionen sind nicht auf den Kunden zugeschnitten. Es handelt sich um die persönlich gemachten bzw. getroffenen Anlageentscheidungen der Star-Trader für ihr eigene Anlagestrategie., Weder bei Anzeige der Trades für die manuelle Beauftragung mit der Weiterleitung von Handelsaufträgen noch bei der Verwendung der „Automatisch Kaufen“-Funktion und/oder der „Automatisch verkaufen“-Funktion wird eine auf den Kunden zugeschnittene Prüfung und Analyse der jeweiligen Anlageentscheidung des Star-Traders durchgeführt. Bevor der Kunde die „Automatisch Kaufen“-Funktion das erste Mal nutzen darf, prüfen wir, ob die Strategie des jeweiligen Star-Trader für den betreffenden Kunden geeignet ist und ob die Anlageziele des Star-Traders grundsätzlich mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmen. Bei Nicht-Geeignetheit kann der Kunde die „Automatisch Kaufen“-Funktion nicht nutzen. Wir wählen die Star-Trader nach unseren Auswahlkriterien sorgfältig aus, haften jedoch weder für den Fortbestand der Zusammenarbeit mit den einzelnen Star-Tradern für einen bestimmten Zeitraum, für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der von den Star-Tradern eingestellten Inhalte noch für den Anlageerfolg der ausgeführten Handelsaufträge. Sofern uns konkrete Anhaltspunkte für unvollständige, unrichtige, unrechtmäßige oder veraltete Inhalte oder unseriöse Anlageentscheidungen vorliegen, werden wir eine Prüfung vornehmen und die betroffenen Inhalte ggf. löschen oder nach unserem Ermessen die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Star-Trader beenden.

2.9 Die Wertpapierdienstleistungen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die weder wir noch die Partnerbank Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney“ entnommen werden. Darüber hinaus wird auf der Plattform für jeden eingestellten Trade eine Risikoklasse angegeben. Die Risikoklassen beginnen mit 1 (sehr geringes Risiko) und reichen bis 7 (sehr hohes Risiko). Anhand der Angaben des Kunden im Zuge der Anmeldung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten ermittelt. Sofern ein die so für den Kunden ermittelte Risikoklasse übersteigt, wird der Kunde vor der Weiterleitung eines Handelsauftrags gesondert darauf hingewiesen (Angemessenheitsprüfung) und muss seine Order ausdrücklich bestätigen. Eine Abänderung des eigenen Risikoprofils durch den Kunden ist in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

2.10 Für die Nutzung der „Automatisch Kaufen“-Funktion sind neben den Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen weitere Angaben zur Prüfung der Geeignetheit erforderlich (Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind). Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, steht ihm die „Automatisch kaufen“-Funktion nicht zur Verfügung.

2.11 Der Kunde wird gesondert benachrichtigt, wenn sich der Gesamtwert des verwalteten Vermögens im Vergleich zu dem im letzten Vermögensstatusbericht (vgl. diesbezüglich Abschnitt III, Ziffer 9 der Vorvertraglichen Kundeninformationen) mitgeteilten Wert um 10% verringert sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. Verluste sind realisierte Verluste und Buchverluste. Die Parteien vereinbaren, dass der Schwellenwert erst dann als überschritten anzusehen ist, wenn der FELS wealth sämtliche zur Bewertung des Gesamtportfolios benötigten Preis- bzw. Kursinformationen durch die Bank oder durch einen sonstigen externen Kursdatenlieferanten zur Verfügung gestellt wurden und damit eine Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens sowie die anschließende Feststellung des Überschreitens der Verlustschwelle möglich ist. Verluste in Einzelwerten lösen eine Pflicht zur gesonderten Unterrichtung nicht aus, soweit nicht zugleich die in Satz 1 vorgesehene Schwelle von 10% für Verluste im Gesamtvermögen überschritten wird. Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für Kryptowährungen, da diese keine Wertpapiere im Sinne des WpHG darstellen und somit die einschlägigen WpHG Pflichten nicht anzuwenden sind.

2.12 Abweichend zu den unter 2.) aufgeführten Punkten gilt für die von FELS angebotene „Master-Trader Strategie“ Folgendes: Dieser Strategie kann man nur automatisch und nicht manuell folgen. Das Folgen ist daher nur möglich, wenn die „Automatisch kaufen“-Funktion nach der Prüfung der Geeignetheit verfügbar ist. Ein Folgen mit einem Demokonto ist nicht möglich. Der empfohlene Mindestanlagebetrag für die „Master-Trader Strategie“ beträgt 10.000 Euro. Die Star-Trader dieser Strategie sind ausgewählte qualifizierte FELS-Mitarbeiter. Die Trades dieser Strategie sind ausschließlich für Kunden sichtbar, die dieser Strategie folgen.

3. Kosten, Zahlung, Erfüllung

3.1  Vergütung

(1) Durch den Vertragsschluss mit dem Finanzdienstleister entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten. Die Nutzung von MyTrader im Rahmen eines Demokontos ist für den Kunden kostenlos. Bei der Nutzung von MyTrader unter Einsatz echter Gelder fallen für den Kunden Kosten nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern (2) – (3) an.

(2) Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über die Plattform erteilt oder durch die Aktivierung der „Automatisch Kaufen“-Funktion oder der „Automatisch verkaufen“-Funktion Handelsaufträge automatisch an die Partnerbank weitergeleitet werden, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge (sog. „Order-Entgelt„) fällig. Das Order-Entgelt besteht aus einem festen Entgelt, zzgl., ab Erreichen eines bestimmten Transaktionsvolumens, einem variablen Entgelt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Transaktionsvolumens. Zusätzlich wird ab einem bestimmten Transaktionsvolumen eine Vergütung für den jeweiligen Star-Trader fällig, die sich aus einem festen und einem variablen Entgelt zusammensetzt. Das Order-Entgelt des Finanzdienstleisters und gegebenenfalls die Vergütung des Star-Traders bilden zusammen mit dem von der Depotbank erhobenen Entgelt (sog. „Order-Entgelt der Partnerbank„) das Gesamt-Order-Entgelt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf der Plattform unter diesem Link abrufbar ist. Darüber hinaus wird dem Kunden das jeweils konkret anfallende Gesamt-Order-Entgelt angezeigt, sofern der Kunde uns manuell mit der Weiterleitung eines Handelsauftrags beauftragt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen in den Posteingang eingestellt. Für Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten die Bestimmungen von Ziff. 1.2 der AGB FollowMyMoney.

(3) Abweichend von Ziffer 3.1.(2) gilt für die Vergütung von Star-Tradern, welche Strategien mit Krypto-Währungen umsetzen, folgendes: Wird ein Handelsauftrag über Kryptowährungen über die Plattform erteilt, so ist in dem gehandelten Handelspreis ein sogenannter Spread enthalten, der einen geringen prozentualen Anteil des Handelspreises ausmacht. Ein Teil dieses Spreads wird von FELS wealth für sich bzw. für den Star Trader vereinnahmt.

(4) Zusammen mit dem Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrages erteilt der Kunde die ausdrückliche Weisung gegenüber FELS wealth, die Vergütung für die Star-Trader in der jeweiligen Höhe bei dem Kunden einzuziehen und diese an den Star-Trader auszuzahlen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Order-Entgelt bzw. Spread vereinnahmen und weist uns ausdrücklich an, die obengenannte Vergütung an die jeweiligen Star-Trader auszuzahlen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Order-Entgelts / Spreads und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Order-Entgelte/ Spreads und Vergütungen der Star-Trader ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

3.2  Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

(1)  Das Order-Entgelt der Depotbank wird von der Depotbank dem Verrechnungskonto des Kunden belastet und abgebucht. Das Order-Entgelt der FELS wealth sowie die Vergütung des jeweiligen Star-Traders wird, abhängig von der jeweiligen Depotbank, direkt von uns oder von der Depotbank eingezogen und an uns bzw. den jeweiligen Star-Trader weitergeleitet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Depotbank gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.

(2) Für den Einzug der Gebühren erteilt uns der Kunde im Rahmen des Abschlusses eines Wertpapierdienstleistungsvertrages nach Maßgabe der Ziff. 2.3 der AGB FollowMyMoney eine Einzugsermächtigung. Darüber hinaus ist FELS wealth dazu berechtigt, zur Befriedigung ihres Vergütungsanspruchs die Depotbank zu Zahlungen aus dem entsprechenden Verrechnungskonto anzuweisen.

(3) Der Spread aus dem Handel mit Kryptowährungen wird von den Partnerbanken nach Maßgabe der Bestimmungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen einbehalten und an FELS wealth direkt weitergeleitet.

(4) FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Depotbanken weiterleitet bzw. Handelsaufträge im Rahmen der Funktionen „Automatisch verkaufen“ oder „Automatisch kaufen“ abgibt.

3.3  Weitere Kosten und Steuern

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Depotbank, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Depotbank. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

4. Kündigung

4.1 Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den AGB FollowMyMoney wird verwiesen.

4.2 Noch in der Schwebe befindliche Aufträge werden auch nach einer Kündigung von uns zur Ausführung gebracht. Das Entgelt für zur Ausführung gebrachte Aufträge bestimmt sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

4.3 Im Rahmen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader liegt ein wichtiger Grund nach Ziffer 5.2 (2) AGB FollowMyMoney, der uns eine fristlose Kündigung erlaubt, insbesondere vor, wenn:

– der Kunde entgegen Ziff. 2.2 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen das bei der Depotbank eröffnete (Unter-) Depot nicht ausschließlich für das Halten von Positionen in Zusammenhang mit der Nutzung des MyTrader Angebots verwendet.

– der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität (siehe auch 1.11 der AGB FollowMyMoney), oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt.

Besondere Geschäftsbedingungen Brokerage

(Version 1.6 – gültig bis auf Weiteres)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Besondere Geschäftsbedingungen für Brokerage„) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend auch „FELS wealth“ oder „wir/uns„) im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Brokerage-Dienstleistungen (mit Ausnahme der Vermittlung von Kryptowährungen). Diese sind unter Ziffer 2.1 näher beschrieben.

1.2 Unsere Dienstleistungen können digital über die web- oder mobile App-basierte „FollowMyMoney“ Plattform (nachfolgend auch „Plattform“) in Anspruch genommen werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FollowMyMoney („AGB FollowMyMoney“, nachfolgend auch „AGB“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage haben die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang.

1.3 Wir bieten die Brokerage-Dienstleistungen ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung unseres Angebots ist nicht gestattet.

2. Allgemeine Bestimmungen zu den Finanzdienstleistungen

2.1 Die reine Nutzung der Plattform in Form eines Nutzungsvertrages im Sinne der Ziffer 2.2 der AGB ist für den Kunden unentgeltlich und erfolgt nach Maßgabe der AGB. Auf der Plattform kann der Kunde unter anderem FELS wealth damit beauftragen, in seinem Namen und auf seine Rechnung Aufträge zum Kauf und / oder Verkauf von Finanzinstrumenten („Handelsaufträge“) im Rahmen der Anlagevermittlung an eine ausführende Depotbank weiterzuleiten („Brokerage“). Die Finanzinstrumente, die im Rahmen der Brokerage nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen über FELS wealth gehandelt werden können, sind Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“). Dazu gehören auch die Anteile an aktiv gemanagten oder börsennotierten Investmentfonds, die unter dem Produkt „MyInvestor“ angeboten werden. Der Handel mit sogenannten Kryptowährungen, die keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind, unterliegt den Bestimmungen der separaten „Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen“. Der Handel im Rahmen des Produkts „MyTrader“ unterliegt den Bestimmungen der separaten „Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader“.

2.2 Für die Nutzung der Wertpapierdienstleistungen muss der Kunde eine vollständige Registrierung wie in Ziffer 2.3. der AGB beschrieben auf der Plattform durchführen. Die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für den Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags mit uns nach Maßgabe der Bestimmungen für den Abschluss von Wertpapierdienstleistungsverträgen in den AGB, sowie nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen. Unter dem Wertpapierdienstleistungsvertrags schließt der Kunde mit der jeweiligen Depotbank als Finanzkommissionär einzelne Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung einzelner Wertpapiere. Es gelten die vertraglichen Bestimmungen der Depotbank.

2.3 Vor Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen muss der Kunde nach Maßgabe der AGB Ziffer 2.3 (2) ein oder mehrere für ihn kostenlose Depot(s) (je nach gewünschter Dienstleistung bzw. Produktarten) bei einer an die Plattform angeschlossenen Depotbank eröffnen. Für die Inanspruchnahme der Brokerage-Dienstleistungen werden je nach gewünschten Assetklassen ein oder mehrere separate Depot- und Verrechnungskonten bei der zuständigen Depotbank eingerichtet, welche ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Sofern ein Depotkonto aufgelöst wird, werden wir automatisch von der jeweiligen Depotbank informiert und das entsprechende Depotkonto wird aus dem Profil des Kunden auf der Plattform gelöscht.

2.4 Der Kunde erteilt uns eine Vollmacht zur Weiterleitung von Handelsaufträgen und Kontoeröffnungsanträgen an die Depotbank. Die Ausführung des Auftrags und die Eröffnung eines Depotkontos erfolgen durch die Depotbank. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto und die Ausführung von Aufträgen obliegen der jeweiligen Depotbank.

2.5 Wir leisten keine steuerliche Beratung und keine fachliche Beratung in Bezug auf die Anlageentscheidungen des Kunden und schulden insbesondere keinen bestimmten Anlageerfolg.

2.6 Der Kunde kann nur Handelsaufträge über Finanzinstrumente erteilen, die auf der Plattform im Rahmen der Brokerage-Dienstleistungen zum jeweiligen Zeitpunkt auswählbar sind. In der Regel sind auch Finanzinstrumente auswählbar, die nach Auffassung des Gesetzgebers zu den komplexen Finanzinstrumenten zählen (bspw. Zertifikate). FELS wealth führt für alle Brokerage-Kunden eine Angemessenheitsprüfung nach Maßgabe der Ziffer 2.8 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen durch.

2.7 Die auf der Plattform handelbaren Finanzinstrumente sind wegen ihrer spezifischen Merkmale mit speziellen Risiken behaftet und ihr Preis unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die weder wir noch die Depotbank Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney“ entnommen werden.

2.8 Nach Maßgabe von Ziffer 2.3. der AGB muss jeder Kunde im Rahmen der Antragsstrecke persönliche Angaben unter anderem zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf bestimmte Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente machen. Auf Basis dieser Angaben prüft FELS wealth die Angemessenheit eines Geschäfts für den Kunden vor der Weiterleitung. Auf der Plattform wird jedem Finanzinstrument eine Risikoklasse von 1 (sehr geringes Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko) zugewiesen. Anhand der Angaben des Kunden zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen wird dem Kunden eine Risikoklasse zugeordnet. Sofern die Risikoklasse eines Handelsauftrags die so für den Kunden ermittelte Risikoklasse übersteigt, wird der Kunde vor der Weiterleitung eines Handelsauftrags gesondert darauf hingewiesen und muss seine Order ausdrücklich bestätigen.

2.9 Eine Abänderung des eigenen Risikoprofils durch den Kunden ist in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

3. Quotierung, Orderaufgabe, Ausführung

3.1 Nach Maßgabe von Ziff. 1.9 in den AGB kann der Kunde FELS wealth in aller Regel ausschließlich über die Plattform (web-basiert oder mobile App) damit beauftragen, Handelsaufträge weiterzuleiten. Jede Übermittlung von Aufträgen über Ersatzmedien bedarf der vorherigen Einwilligung der FELS wealth.

3.2 Auf der Plattform kann der Kunde alle zum betreffenden Zeitpunkt handelbaren Finanzinstrumente einsehen. Unter anderem sind für jedes Finanzinstrument Kursdaten einsehbar. Die angezeigten Kursdaten sind lediglich unverbindliche und indikative Quotierungen eines Ausführungsplatzes. Der tatsächliche Ausführungspreis kann von den gezeigten Quotierungen abweichen. FELS wealth bezieht die Quotierungen von Dritten und übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.

3.3 Die Kursdaten stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers des jeweiligen Ausführungsplatzes dar.

3.4 Um die FELS wealth anzuweisen, einen Handelsauftrag an die ausführende Depotbank weiterzuleiten, muss der Kunde auf der Plattform ein Finanzinstrument zum Kauf oder Verkauf auswählen und die entsprechende Stückzahl festlegen. Der Mindestanlagebetrag pro Position beträgt 100 Euro. Der Kunde muss uns des Weiteren eine Weisung darüber erteilen, an welchem Handelsplatz das Geschäft ausgeführt werden soll. Hierzu wählt der Kunde aus der Liste der jeweils verfügbaren Handelsplätze den gewünschten Ausführungsort aus. Alternativ kann der Kunde auch die Option „Best execution“ auswählen, was die Ausführung an dem von der Depotbank nach ihren jeweiligen Best Execution Grundsätzen ermittelten besten Ausführungsplatz bewirkt. Der Kunde entscheidet stets eigenverantwortlich über den gewünschten Ausführungsplatz bzw. ob er eine Ausführung an dem nach den Best Execution Grundsätzen der Depotbank ermittelten besten Ausführungsplatz wünscht. Auf die Ausführungsgrundsätze der FELS wealth und der jeweiligen Depotbank wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Abweichend vom vorgenannten gilt für aktiv gemanagte oder börsennotierte Investmentfonds, die unter dem Produkt „MyInvestor“ in der Rubrik „Fonds-Empfehlungen“ angeboten werden, ein Mindestanlagebetrag in Höhe von 1.000 Euro und Anteile an aktiv gemanagten Investmentfonds werden immer von der ausführenden Depotbank im Rahmen ihrer Best Execution Grundsätze direkt bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft des betreffenden Fonds für den Kunden angeschafft oder veräußert.

3.5 Der Kunde muss ferner auswählen, ob die Order als Market-Order oder als Limit-Order aufgegeben werden soll. Limit Order bedeutet, dass der Kunde eine Preisschwelle festlegt, bei deren Erreichen die Order zur Ausführung in den Markt gegeben wird. Der Kunde gibt zudem die Gültigkeit der Order vor. Nicht ausgeführte Limit Orders verlieren nach dem durch den Kunden vorgegebenen Datum oder zum Ende eines jeden Quartals ihre Gültigkeit und werden gelöscht, sofern sie nicht vorher vom Kunden storniert werden. Market Order bedeutet, dass das Geschäft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum dann gültigen Marktpreis ausgeführt wird. Falls die Market Order nicht am selben Handelstag ausgeführt wird, verfällt sie.

Abweichend vom vorgenannten können für Orders in Anteilen an aktiv gemanagten Investmentfonds nur Market-Order aufgegeben werden.

3.6 Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Angaben über die Aufgabe einer Order vor deren Absendung nochmals zu überprüfen. Hierzu werden dem Kunden alle seine Angaben erneut angezeigt. Mittels der entsprechenden elektronischen Schaltfläche („Zahlungspflichtig kaufen“ für eine Kauf-Order bzw. „Bestätigung für den Verkauf“ für eine Verkaufs-Order) weist uns der Kunde an, den entsprechenden Handelsauftrag an die Depotbank weiterzuleiten. Die Anweisung zur Weiterleitung des entsprechenden Handelsauftrags gilt erst als verbindlich abgegeben, wenn dem Kunden nach Betätigung der genannten Schaltfläche der entsprechende Handelsauftrag in seiner Positionsliste als „platziert“ angezeigt wird.

3.7 Aufträge zur Weiterleitung von Handelsaufträgen des Kunden können durch FELS wealth nur zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Handelsplatzes weitergeleitet werden.

3.8 FELS wealth leitet das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Handelsgeschäftes lediglich an die jeweilige Depotbank des Kunden zur Ausführung weiter. Die Depotbank entscheidet sodann nach eigenem Ermessen, ob sie das Angebot des Kunden annimmt und hierdurch einen Vertragsschluss über das Handelsgeschäft herbeiführt. Die Depotbank führt die Kunden-Order in eigener Verantwortung und im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden aus. Für die Ausführung der Wertpapiergeschäfte gelten die zwischen der Depotbank und dem Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen.

4. Kosten, Zahlung, Erfüllung

4.1  Vergütung der FELS wealth

(1) Durch den Vertragsschluss mit uns entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten. Die Nutzung der Plattform ist für den Kunden kostenlos. Bei der Nutzung der Brokerage-Dienstleistungen fallen für den Kunden Kosten nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern (2) – (3) an.

(2) Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über die Plattform erteilt, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge seitens der FELS wealth (sog. „Order-Entgelt„) fällig. Unser Order-Entgelt bildet zusammen mit dem von der Depotbank erhobenen Entgelt (sog. „Order-Entgelt der Depotbank„) das Gesamt-Order-Entgelt. Für die Assetklasse der aktiv gemanagten oder börsennotierten Investmentfonds, die unter dem Produkt „MyInvestor“ in der Rubrik „Fonds-Empfehlungen“ angeboten werden, gilt ein abweichendes Gebührenmodell: Für den Kauf und Verkauf von Anteilen an diesen Investmentfonds im Auftrag des Kunden erhebt nur die Depotbank ein einmaliges Order-Entgelt. FELS wealth erhebt bei Anteilen an Investmentfonds kein Order-Entgelt, sondern ein monatliches Service-Entgelt in Höhe eines festen Prozentsatzes auf das Positionsvolumen. Das Positionsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation des Tagesendpreis mit der Anzahl der Stücke. Die sich daraus resultierenden täglichen Service-Entgelte werden zu Beginn des Folgemonats summiert und als Service-Entgelt des Vormonats dem Kunden in Rechnung gestellt. Einzelheiten zu den Entgelten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf der Plattform unter diesem Link abrufbar ist. Darüber hinaus wird dem Kunden vor Order-Aufgabe in der Auftragsmaske das jeweils konkret anfallende Gesamt-Order-Entgelt angezeigt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen in den Posteingang eingestellt. Für Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten die Bestimmungen von Ziff. 1.2. der AGB.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die obengenannten Entgelte vereinnahmen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des von Entgelten gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Entgelte ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

4.2  Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

(1) Das Order-Entgelt der Depotbank wird von der Depotbank dem Verrechnungskonto des Kunden belastet und abgebucht. Das Order-Entgelt der FELS wealth wird, abhängig von der jeweiligen Depotbank, direkt von uns beim Kunden eingezogen, oder von der Depotbank eingezogen und an uns weitergeleitet. Das Service-Entgelt, welches FELS wealth für die Assetklasse der aktiv gemanagten Investmentfonds erhebt, wird monatlich basierend auf dem jeweiligen Positionsvolumen über die Abrechnungsperiode festgestellt und nachschüssig abgerechnet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Depotbank gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.

(2) Für den Einzug der Gebühren erteilt uns der Kunde im Rahmen des Abschlusses eines Wertpapierdienstleistungsvertrages nach Maßgabe der Ziff. 2.3. der AGB eine Einzugsermächtigung. Darüber hinaus ist FELS wealth dazu berechtigt, zur Befriedigung ihres Vergütungsanspruchs die Depotbank zu Zahlungen aus dem entsprechenden Verrechnungskonto anzuweisen.

(3) FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Depotbanken weiterleitet.

4.3 Weitere Kosten und Steuern

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Depotbank, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Depotbank. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

5. Kündigung

5.1 Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den AGB wird verwiesen.

5.2 Noch in der Schwebe befindliche Aufträge werden auch nach einer Kündigung von uns zur Ausführung gebracht. Das Entgelt für zur Ausführung gebrachte Aufträge bestimmt sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

5.3 Im Rahmen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage liegt ein wichtiger Grund nach Ziffer 5.2 (2) AGB, der uns eine fristlose Kündigung erlaubt, insbesondere vor, wenn:

– der Kunde entgegen Ziff. 2.3. dieser Besonderen Geschäftsbedingungen das bei der Depotbank eröffnete (Unter-) Depot nicht ausschließlich für das Halten von Positionen in Zusammenhang mit der Nutzung des Brokerage Angebots der FELS wealth verwendet.

– der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität (siehe auch 1.11. der AGB FollowMyMoney), oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt.

Besondere Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen

(Version 1.2 – gültig bis auf Weiteres)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Besondere Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend auch „FELS wealth“ oder „wir/uns„) im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen über die Online-Plattform FollowMyMoney (nachfolgend auch „Plattform„).

1.2 Unsere Dienstleistungen können digital über die web- oder mobile App-basierte „FollowMyMoney“ Plattform in Anspruch genommen werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney (nachfolgend auch „AGB FollowMyMoney“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB FollowMyMoney und den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Kryptowährungen haben die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang.

1.3 Für das Folgen von Star Tradern, die Strategien mit Kryptowährungen umsetzen, gelten ergänzend die einschlägigen Ausführungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen MyTrader.

1.4 Die auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen sind keine Wertpapiere im Sinne des WpHG, weshalb die gesetzlichen Bestimmungen des WpHG keine Anwendung finden.

1.5 Wir bieten unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung unseres Angebots ist nicht gestattet.

2. Allgemeine Bestimmungen zu den Finanzdienstleistungen

2.1 FELS wealth ermöglicht es ihren Kunden, auf ihrer Plattform neben anderen Anlageklassen auch bestimmte Kryptowährungen zu handeln. Hierbei können Kunden auf der Plattform Aufträge zum Kauf oder Verkauf von dort aufgelisteten Kryptowährungen eingeben und FELS wealth damit beauftragen, die Aufträge als Bote an einen angebundenen Finanzkommissionär / Partnerbank zur Erfüllung weiterzuleiten (Brokerage). Eine weitere Ausprägung ist das Folgen von Star-Tradern, die Strategien mit Kryptowährungen umsetzen, welches ebenfalls durch die Weiterleitung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Positionen als Bote des Kunden bzw. die Abgabe solcher Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden umgesetzt wird (siehe auch Besondere Geschäftsbedingungen MyTrader).

2.2 Die Erfüllung dieser Aufträge erfolgt über die angebundene Partnerbank, Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG (Widenmayerstraße 3, 80538 München, nachfolgend auch „Bankhaus von der Heydt“ oder „Kryptoverwahrer“), welche den Kundenauftrag als Finanzkommissionär entgegennimmt.

2.3 Zur Erfüllung der Aufträge des Kunden schließt Bankhaus von der Heydt entsprechende Ausführungsgeschäfte über die Anschaffung bzw. Veräußerung von Kryptowährungen mit dem Handelspartner Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG (Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main, nachfolgend auch „Bankhaus Scheich“). Einzelheiten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Finanzkommission und Kryptoverwahrung für Kunden der FELS wealth GmbH des Bankhaus von der Heydt (nachfolgend „AGB von der Heydt“) geregelt, die dem Kunden vor Vertragsabschluss über die FELS Plattform zur Verfügung gestellt werden.

2.4 Bankhaus von der Heydt übernimmt für den Kunden die Verwahrung der über die Plattform angeschafften Kryptowährungen in sogenannten „Digitalen Schließfächern“ oder „Wallets“. Es handelt sich hierbei um Sammel-Wallets in dem die erworbenen Kryptowährungen aller Kunden der FELS wealth aufbewahrt werden. Die Geldbestände der Kunden werden ebenso in einem Sammelkonto auf den Namen der FELS wealth bei dem Bankhaus von der Heydt verwahrt. Die FELS wealth hat keine Befugnis, über Kryptowährungen oder Geldbestände auf diesen Sammelkonten zu verfügen. Details zur Verwahrung sind in den AGB von der Heydt geregelt.

2.5 Bankhaus von der Heydt ist ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizensiertes Kreditinstitut und verfügt über eine Erlaubnis für das Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG) sowie über eine gemäß § 64y Abs. 1 KWG vorläufige Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6 KWG). Bankhaus von der Heydt ist der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet.

2.6 Kunden der Plattform, die den Service zum Handel von Kryptowährungen nutzen möchten, müssen

  • ein für sie kostenfreies Konto bei Bankhaus von der Heydt zur Verwahrung der Kryptowährungen eröffnen
  • diese besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kryptowährungen sowie die AGB von der Heydt akzeptieren
  • bestätigen, die allgemeinen Risikohinweise für den Handel mit Kryptowährungen und alle weiteren Kundeninformationen, die ihnen zur Verfügung gestellt worden sind, erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben

2.7 Zusätzlich zu den in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen aufgeführten Beschränkungen des Kundenkreises können nach derzeitigem Stand nur natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben das Angebot für den Handel von Kryptowährungen nutzen.

Da es sich bei den über die Plattform angebotenen Kryptowährungen um keine Finanzinstrumente im Sinne des WpHG handelt, sind die Regelungen der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive) nicht anwendbar. Somit ist auch keine Angemessenheitsprüfung bzw. Geeignetheitsprüfung im Sinne des WpHG erforderlich. FELS wealth fragt im Zuge der Anmeldung die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, insbesondere in Bezug auf den Kauf und den Verkauf von Kryptowährungen ab und dem Kunden wird auf Basis dieser Abfrage eine Risikokategorie zugeordnet. Für die Nutzung der „Automatisch Kaufen“ Funktion sind neben den Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen weitere Angaben zur Prüfung der Geeignetheit erforderlich (Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind). Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, steht ihm die „Automatisch kaufen“-Funktion nicht zur Verfügung.

In diesem Fall ist das Geschäft mit Kryptowährungen außerhalb der „Automatisch Kaufen“-Funktion auf ausdrückliche Weisung des Kunden trotzdem möglich. Hierfür benötigen wir aber eine entsprechende Bestätigung (Weisung) des Kunden in jedem Einzelfall. In diesem Fall wird FELS nicht prüfen, ob das von dem Kunden angewiesene Geschäft in Anbetracht seiner Kenntnisse und Erfahrungen für ihn angemessen ist.

Dem Kunden ist bewusst, dass er das Risiko des Handels mit Kryptowährungen trägt. Es werden keinerlei Beratungsleistungen erbracht. FELS wealthkann keinerlei Gewähr für die Werthaltigkeit der Kryptowährungen der abgeschlossenen Geschäfte für die einzelnen Kunden übernehmen.

2.8 Wir stellen auf der Plattform allgemeine Informationen über Kryptowährungen zur Verfügung. Diese dienen der Information und verfolgen den Zweck, dem Kunden eine eigenständige Anlageentscheidung zu ermöglichen. Dabei stammen alle zur Verfügung gestellten Informationen aus als zuverlässig erachteten Quellen und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt FELS wealth jedoch keine Haftung.

2.9 Angebotene Kryptowährungen werden durch uns nicht auf ihre Werthaltigkeit geprüft und eine Aufnahme in das Angebot auf der Plattform stellt keine Empfehlung für den Erwerb dar. FELS wealth behält sich vor, das Angebot an Kryptowährungen jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder ganz einzustellen.

2.10 FELS wealth haftet nicht für Verluste von Kryptowährungen, welche durch das Wallet, den Wallet-Betreiber bzw. den Kryptoverwahrer oder durch die Verwendung falscher oder manipulierter Wallet-Adressen entstehen können. Im Falle einer Teilung der Blockchain hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber FELS auf zusätzliche Kryptowährungen aus der neu entstandenen Blockchain. FELS haftet nicht für Wertschwankungen, welche auf Grund einer Teilung der Blockchain oder anderer Ereignisse auftreten können. Auf Ziff. 1.3 der AGB FollowMyMoney wird verwiesen.

3. Quotierung, Orderaufgabe, Ausführung, Verwahrung

3.1 Nach Maßgabe von Ziff. 1.9 in den AGB FollowMyMoney kann der Kunde FELS wealth in aller Regel ausschließlich über die Plattform (web-basiert oder mobile App) damit beauftragen, Handelsaufträge weiterzuleiten bzw. in seinem Namen und auf seien Rechnung abzugeben. Jede Übermittlung von Aufträgen über Ersatzmedien bedarf der vorherigen Einwilligung der FELS Wealth.

3.2 Über die Plattform ist der Handel von Kryptowährungen ausschließlich über die Partnerbank Bankhaus von der Heydt möglich. Hierbei leitet FELS wealth Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen an Bankhaus von der Heydt weiter. Bankhaus von der Heydt führt die Geschäfte als Finanzkommisionär mittels entsprechender Ausführungsgeschäfte mit seinem Handelspartner Bankhaus Scheich aus.  Der Handel über einen anderen Handelsplatz bleibt ausgeschlossen.

3.3 Auf der Plattform werden dem Kunden die von Bankhaus Scheich zur Verfügung gestellten aktuellen Umrechnungskurse (EUR – Kryptowährung; sogenannte „Quotes“) angezeigt, zu denen Bankhaus Scheich bereit ist, mit Bankhaus von der Heydt in Ausführung von Kundenaufträgen die entsprechenden Ausführungsgeschäfte durchzuführen. Die Quotes werden laufend aktualisiert. Der Kunde kann auf der Grundlage dieser Quotes zu den Öffnungszeiten des Handelsplatzes über FELS wealth als Bote Bankhaus von der Heydt einen Kommissionsauftrag erteilen. Nutzt der Kunde die „Automatisch-Kaufen Funktion“ bzw. die „Automatisch-Verkaufen Funktion“ von MyTrader so erteilt FELS wealth den Auftrag für den Kunden auf dessen Namen und Rechnung. Daraufhin nimmt Bankhaus von der Heydt die Angebote von Bankhaus Scheich auf Erwerb bzw. Veräußerung von Kryptowährungen im eigenen Namen (für Rechnung des Kunden) an, um den Kommissionsauftrag zu erfüllen. Das Preis- und Erfüllungsrisiko trägt der Kunde, d.h. dem Kunden wird kein fester Umrechnungskurs (EUR – Kryptowährung) versprochen. Die auf der Plattform dem Kunden mitgeteilten Quotes sind unverbindlich und sind nicht als von Bankhaus von der Heydt angebotene Festpreise zu verstehen. FELS wealth übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Bankhaus Scheich bezogenen Quotes.

3.4 Bei Nutzung des Brokerage Angebots kann der Kunde auf der Plattform mittels Order-Maske eine der angezeigten, verfügbaren Kryptowährungen (Kauf-Order) oder eine vorhandene Position in einer Kryptowährung (Verkaufs-Order) auswählen. Der Kunde kann die gewünschte Order entweder als Stückzahl der zu handelnden Einheiten oder als Gegenwert in Euro eingeben. Kauf-Order können nur bis zu dem für den Kunden auf dem von Bankhaus von der Heydt eingerichteten Guthabenkonto verfügbaren Guthaben ausgeführt werden. Deshalb können nur Stückzahlen bis zu einer Höhe eingegeben werden, die voraussichtlich durch das vorhandene Guthaben gedeckt ist.

3.5 Bei einer Kauf-Order beträgt das Mindestordervolumen 100€. Bei einer Verkaufs-Order beträgt die Mindestordergröße 25€, solange der gesamte Bestand des Kunden in der entsprechenden Währung einen Wert von über 100€ hat. Will der Kunde seinen gesamten Bestand in einer bestimmten Währung verkaufen, so besteht kein Mindestordervolumen.

3.6 Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Angaben nach Eingabe nochmals zu überprüfen. Hierzu werden dem Kunden alle Angaben erneut angezeigt. Mittels der entsprechenden elektronischen Schaltfläche „Zahlungspflichtig kaufen“ für eine Kauf-Order bzw. „Bestätigung für den Verkauf“ für eine Verkaufs-Order weist uns der Kunde dazu an, den entsprechenden verbindlichen Handelsauftrag an Bankhaus von der Heydt zu übermitteln.

3.7 Durch die Übermittlung des Handelsauftrags an Bankhaus von der Heydt gibt der Kunde gegenüber Bankhaus von der Heydt auf Grundlage der AGB von der Heydt ein Angebot auf Abschluss eines Finanzkommissionsgeschäfts sowie eines Kryptoverwahrvertrags mit Bankhaus von der Heydt ab.

3.8 FELS fungiert dabei als Empfangsbote für Bankhaus von der Heydt, indem FELS von dem Kunden Angebote des Kunden auf den Abschluss von Finanzkommissionsgeschäften bzw. die Kryptoverwahrung entgegennimmt und die Angebote an Bankhaus von der Heydt weiterleitet. Bankhaus von der Heydt erklärt mit der Ausführung von Kauf- bzw. Verkaufsaufträgen des Kunden konkludent die Vertragsannahme. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Kunde.

3.9 Sowohl FELS als auch Bankhaus von der Heydt behalten sich das Recht vor, Aufträge von Kunden ohne Begründung abzulehnen. Im Falle einer solchen Ablehnung wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.

3.10 FELS wealth stellt dem Kunden nach jeder Transaktion die entsprechende Abrechnung, welche vom Bankhaus von der Heydt erstellt wird, in seinem elektronischen Postfach auf der Plattform zur Verfügung. Des Weiteren erhält der Kunde für das Guthabenkonto bei Bankhaus von der Heydt jeweils zum Ende eines Kalendermonats einen durch Bankhaus von der Heydt erstellten Rechnungsabschluss, der dem Kunden ebenfalls in seinem elektronischen Postfach auf der Plattform zur Verfügung gestellt wird. Einwendungen sind über service@followmymoney.de an Bankhaus von der Heydt zu richten, Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Bankhaus von der Heydt.

4. Kosten, Zahlung, Erfüllung

4.1  Durch den Vertragsabschluss mit FELS wealth entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten. Die Nutzung der Plattform FollowMyMoney ist für den Kunden kostenlos. Für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen über die Plattform fallen für den Kunden Kosten nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnis und des folgenden Abschnitts an.

4.2 Erteilt der Kunde einen Handelsauftrag über Kryptowährungen über die Plattform, oder wird in seinem Namen und auf seine Rechnung ein solcher Auftrag durch FELS wealth erteilt, so ist in dem gehandelten Preis ein sogenannter Spread enthalten, der einen geringen prozentualen Anteil des Handelspreises ausmacht. Der Spread wird durch Bankhaus Scheich anteilig selbst vereinnahmt bzw. an Bankhaus von der Heydt und FELS wealth weitergeleitet. Im Rahmen des Produkts MyTrader wird zudem ein Anteil des Spreads als Vergütung für den jeweiligen Star Trader eingenommen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf der Plattform unter diesem Link abrufbar ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir den obengenannten Spread vereinnahmen und weist uns ausdrücklich an, die oben genannte Vergütung an den jeweiligen Star-Trader auszuzahlen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Spreads gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Vereinnahmung des Spreads ermöglicht es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

4.3  Nach Maßgabe von Ziff. 4.2 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen wird als Vergütung für die Weiterleitung der Kundenorder durch FELS wealth an das Bankhaus von der Heydt ein Spread auf den Handelspreis an FELS wealth ausbezahlt. Der Spread wird unmittelbar durch Bankhaus Scheich vereinnahmt und an FELS wealth weitergeleitet.

4.4 FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an Bankhaus von der Heydt weiterleitet.

4.5  Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Partnerbank, und Steuern anfallen. Es gelten die Vertragsbestimmungen von Bankhaus von der Heydt. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

5. Kündigung

5.1  Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den AGB FollowMyMoney wird verwiesen.

5.2  Noch in der Schwebe befindliche Aufträge werden auch nach einer Kündigung von uns zur Ausführung gebracht. Das Entgelt für zur Ausführung gebrachte Aufträge bestimmt sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

5.3 Im Rahmen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für den Handel mit  Kryptowährungen liegt ein wichtiger Grund nach Ziffer 5.2 (2) AGB FollowMyMoney, der uns eine fristlose Kündigung erlaubt, insbesondere vor, wenn der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität (siehe auch 1.11 der AGB FollowMyMoney), oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt.

Besondere Geschäftsbedingungen
MyInvestor

(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Besondere Geschäftsbedingungen MyInvestor„) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend auch „FELS wealth“ oder „wir/uns„) im Zusammenhang mit der Nutzung der Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen MyInvestor. Die Wertpapierdienstleistungen sind in Abschnitt 2 beschrieben.

1.2 Unsere Dienstleistungen können digital über die web- oder mobile App-basierte „FollowMyMoney Plattform“ (nachfolgend auch „Plattform“) in Anspruch genommen werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen MyInvestor gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform („AGB FollowMyMoney“, nachfolgend auch „AGB“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen MyInvestor haben die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2. Allgemeine Bestimmungen zu den Wertpapierdienstleistungen

2.1 Die Nutzung der Plattform ist für den Kunden unentgeltlich und erfolgt nach Maßgabe der AGB. Für die Nutzung des Produkts MyInvestor in Verbindung mit einem Echtgeldkonto, muss der Kunde eine vollständige Registrierung wie in Ziffer 2.3 der AGB beschrieben auf der Plattform durchführen. Die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für den Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags mit uns nach Maßgabe der Bestimmungen für den Abschluss von Wertpapierdienstleistungsverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen FollowMyMoney, sowie nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

2.2 Vor Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen muss der Kunde nach Maßgabe der AGB Ziffer 2.3 (2) ein Depot bei einer an die Plattform angeschlossenen Partnerbank eröffnen. Im Rahmen der vollständigen Registrierung füllt der Kunde seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos (sog. „Kontoeröffnungsantrag„) über die Plattform aus und beauftragt uns damit, den Kontoeröffnungsantrag an die Partnerbank weiterzuleiten. Für Handelspositionen des Kunden, die aus der Nutzung des MyInvestor Dienstes entstehen, wird je Strategie ein eigenes Depot- und Verrechnungskonto eingerichtet, welches ausschließlich zum Halten dieser Positionen verwendet werden darf. Sofern das Depotkonto aufgelöst wird, werden wir automatisch von der jeweiligen Partnerbank informiert und das entsprechende Depotkonto wird aus dem Profil des Kunden auf der Plattform gelöscht.

2.3 Bei Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags und Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen „MyInvestor“ erhält der Kunde die Möglichkeit, die über die Plattform zur Verfügung gestellten Strategien von internen oder externen Investoren (nachfolgend „Star-Investoren„) zu beobachten und den Strategien der Star-Investoren zu folgen. Dazu werden auf der Plattform die Strategien von ausgewählten Star-Investoren eingestellt. Die Strategien sind für alle Nutzer der Plattform einsehbar und sind nicht individuell auf einzelne Kunden zugeschnitten. Der Kunde kann die Strategien einsehen. Der Kunde kann den Strategien folgen, indem er entsprechende Transaktionen selbst auslöst. Nähere Informationen zu der Beauftragung der FELS wealth mit der Weiterleitung bzw. Abgabe eines Auftrags über den Kauf oder Verkauf von Positionen innerhalb einer Strategie (nachfolgend „Handelsauftrag„) an die Partnerbank erhält der Kunde in den FAQ der Plattform sowie in den vorvertraglichen Informationen, die ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestanlagebetrag pro Strategie beträgt 000,00 Euro. Der Kunde kann uns jederzeit mit der Weiterleitung von Aufträgen über den Verkauf sämtlicher seiner Positionen innerhalb einer Strategie, welche er über die Plattform aufgebaut hat, beauftragen, wenn der Kunde einer Strategie nicht mehr folgen möchte. Die Ausführung von Handelsaufträgen erfolgt durch die Partnerbank. Dabei agiert die Partnerbank als Finanzkommissionär, indem sie die Handelsaufträge in eigenem Namen und auf Rechnung des Kunden nach Maßgabe ihrer eigenen vertraglichen Bedingungen ausführt.

2.4 Die Trades der vom Kunden ausgewählten Strategie werden für das Portfolio des Kunden (teilweise) gespiegelt und entsprechende Handelsaufträge im Sinne einer Finanzportfolioverwaltung an die jeweilige Depotbank erteilt.

Die Ausführung erfolgt prinzipiell zu dem von dem Star-Investor vorgegebenen Limit-Preis, sofern dieser zum Zeitpunkt der Ausführung mit den jeweiligen Preisen am vorgegebenen Handelsplatz korrespondiert, oder günstiger.

2.5 Eine Ausführung des Handelsauftrags wird nicht garantiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir ggf. einen Handelsauftrag des Kunden stornieren und, ohne Erfordernis einer erneuten Bestätigung seitens des Kunden, einen neuen Handelsauftrag mit gleicher Stückzahl aber geändertem Limit an die Partnerbank weiterleiten oder von uns im Namen des Kunden erteilen dürfen, wenn der Star-Investor aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls (z.B. Volatilität des Marktes) seinen Trade bzw. Sammelorder storniert und neu aufgibt.

2.6 Der Kunde erteilt uns eine Vollmacht zur Weiterleitung bzw. Abgabe von Handelsaufträgen und Kontoeröffnungsanträgen an die Partnerbank. Die Ausführung des Auftrags und die Eröffnung eines Depotkontos erfolgen durch die Partnerbank. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto und die Ausführung von Aufträgen obliegen der jeweiligen Partnerbank.

2.7 Nach Maßgabe von Ziff. 1.9 in den AGB kann der Kunde FELS wealth in aller Regel ausschließlich über die Plattform (web-basiert oder mobile App) damit beauftragen, eine Strategie zu folgen und damit Handelsaufträge weiterzuleiten bzw. in seinem Namen und auf seine Rechnung abzugeben. Ein Folgen der Handelsempfehlungen der Star-Investoren auf einem anderen Weg als über die Plattform ist somit ausgeschlossen.

2.8 Wir leisten keine steuerliche Beratung und keine fachliche Beratung in Bezug auf die Anlageentscheidungen des Kunden und schulden insbesondere keinen bestimmten Anlageerfolg. Die auf der Plattform einsehbaren Strategien und ggf. automatisch für den Kunden ausgeführten Transaktionen sind nicht auf den Kunden zugeschnitten. Es handelt sich um die persönlich gemachten bzw. getroffenen Anlageentscheidungen der Star-Investoren für ihr eigene Anlagestrategie. Es wird keine auf den Kunden zugeschnittene Prüfung und Analyse der jeweiligen Anlageentscheidung des Star-Investors durchgeführt. Bevor der Kunde das erste Mal einer Strategie folgen möchte, prüfen wir, ob die Strategie für den betreffenden Kunden geeignet ist und ob die Anlageziele des Star Investors grundsätzlich mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmen. Bei Nicht-Geeignetheit kann der Kunde der Strategie nicht folgen. Wir wählen die Star-Investoren nach unseren Auswahlkriterien sorgfältig aus, haften jedoch weder für den Fortbestand der Zusammenarbeit mit den einzelnen Star-Investoren für einen bestimmten Zeitraum, für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der von den Star-Investoren eingestellten Inhalte noch für den Anlageerfolg der Strategien. Sofern uns konkrete Anhaltspunkte für unvollständige, unrichtige, unrechtmäßige oder veraltete Inhalte oder unseriöse Anlageentscheidungen vorliegen, werden wir eine Prüfung vornehmen und die betroffenen Inhalte ggf. löschen oder nach unserem Ermessen die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Star-Investor beenden.

2.9 Die Wertpapierdienstleistungen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die weder wir noch die Partnerbank Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney“ entnommen werden. Darüber hinaus wird auf der Plattform für jede eingestellte Strategie eine Risikoklasse angegeben. Die Risikoklassen beginnen mit 1 (sehr geringes Risiko) und reichen bis 7 (sehr hohes Risiko). Anhand der Angaben des Kunden im Zuge der Anmeldung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten ermittelt. Sofern die Risikoklasse der Strategie die so für den Kunden ermittelte Risikoklasse übersteigt, kann der Kunde der Strategie nicht folgen. Eine Abänderung des eigenen Risikoprofils durch den Kunden ist in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

2.10 Damit ein Kunde einer Strategie folgen kann sind neben den Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen weitere Angaben zur Prüfung der Geeignetheit erforderlich (Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind). Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, kann einer Strategie nicht gefolgt werden.

2.11. Der Kunde wird gesondert benachrichtigt, wenn sich der Gesamtwert des verwalteten Vermögens im Vergleich zu dem im letzten Vermögensstatusbericht (vgl. diesbezüglich Abschnitt III, Ziffer 9 der Vorvertraglichen Kundeninformationen) mitgeteilten Wert um 10% verringert sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. Verluste sind realisierte Verluste und Buchverluste. Die Parteien vereinbaren, dass der Schwellenwert erst dann als überschritten anzusehen ist, wenn der FELS wealth sämtliche zur Bewertung des Gesamtportfolios benötigten Preis- bzw. Kursinformationen durch die Bank oder durch einen sonstigen externen Kursdatenlieferanten zur Verfügung gestellt wurden und damit eine Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens sowie die anschließende Feststellung des Überschreitens der Verlustschwelle möglich ist. Verluste in Einzelwerten lösen eine Pflicht zur gesonderten Unterrichtung nicht aus, soweit nicht zugleich die in Satz 1 vorgesehene Schwelle von 10% für Verluste im Gesamtvermögen überschritten wird.

2.12 Abweichend zu den unter 2. aufgeführten Punkten werden unter dem Produkt „MyInvestor“ auch Anteile an aktiv gemanagten oder börsennotierten Investmentfonds angeboten. Dieses Angebot wird als Brokerage-Angebot unter den „Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage“ geführt.

3. Kosten, Zahlung, Erfüllung

3.1 Vergütung

(1) Durch den Vertragsschluss mit dem Wertpapierdienstleister entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten. Bei der Nutzung von MyInvestor unter Einsatz echter Gelder fallen für den Kunden Kosten nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze (2) – (3) an.


(2)
Für das Folgen von Strategien wird ein Service- und Performance-Fee-Entgelt fällig, sowie eine Transaktionskostenpauschale der Depotbank. Das Gesamt-Entgelt ergibt sich, abhängig von der jeweiligen Strategie, aus einem prozentualen Betrag pro Jahr für die Transaktionskostenpauschale der Depotbank und ein jährliches Service-Entgelt in Höhe von 0,49% (inkl. MwSt.) auf das Strategievolumen (vierteljährliche Abrechnung) der FELS wealth. Das Performance-Fee-Entgelt in Höhe von 19% (inkl. MwSt.) p.a. wird am Jahresende oder am Auflösungstag auf die positive Wertentwicklung berechnet. Dieses Performance-Fee-Entgelt fällt jedoch nur dann an, wenn die positive Wertentwicklung in Prozent über der je nach Strategie unterschiedlichen Mindesthöhe (Hurdle Rate) liegt. Bei der Gewinnbeteiligung gilt das High-Watermark-Prinzip: Das bedeutet, dass die Gewinnbeteiligung ausschließlich auf die positive Rendite entfällt, wobei jedes Jahr immer der höchste Stand der Vorjahre unterstellt wird. Sollte der Wert der Strategie unter den Höchststand fallen, wird für dieses Jahr keine Gewinnbeteiligung erhoben. Wird innerhalb von fünf Jahren kein neuer Höchststand erreicht, wird die High-Watermark auf den dann aktuellen Wert der Strategie zurückgesetzt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf der Plattform unter diesem Link abrufbar ist. Dem Kunden wird in der jeweiligen Strategie die Mindesthöhe (Hurde Rate) angezeigt, die die positive Wertentwicklung erreicht haben muss, bevor ein Performance-Fee-Entgelt berechnet wird. Die Mindesthöhe kann je nach Strategie zwischen 0% und 4% liegen. Die Transaktionskostenpauschale der Depotbank wird vierteljährlich durch die Depotbank mit Stand des Wertes der Strategie zum Quartalsende berechnet und hat bei einer reinen Fonds-Strategie eine Höhe von 0,175% p.a (mindestens 50 Euro) und bei einer gemischten Strategie eine Höhe von 0,25% (mindestens 90 Euro). Für Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten die Bestimmungen von Ziff. 1.2 der AGB.

(3) Zusammen mit dem Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrages erteilt der Kunde die ausdrückliche Weisung gegenüber FELS wealth, die Vergütung für die Star-Investoren in der jeweiligen Höhe bei dem Kunden einzuziehen und diese an den Star-Investor auszuzahlen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Performance-Fee-Entgelt vereinnahmen, und weist uns ausdrücklich an, die oben genannte Vergütung an die jeweiligen Star-Investor auszuzahlen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Performance-Fee-Entgelts und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Performance-Fee-Entgelte und Vergütungen der Star-Investoren ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

3.2 Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

(1) Die Transaktionskostenpausche der Depotbank wird von der Depotbank dem Verrechnungskonto des Kunden belastet und abgebucht. Das Service-Entgelt und das Performance-Fee-Entgelt der FELS wealth sowie die Vergütung des jeweiligen Star-Investors wird direkt von uns eingezogen und an uns bzw. den jeweiligen Star-Investor weitergeleitet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Depotbank gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.

(2) Für den Einzug der Gebühren erteilt uns der Kunde im Rahmen des Abschlusses eines Wertpapierdienstleistungsvertrages nach Maßgabe der Ziff. 2.3 der AGB eine Einzugsermächtigung. Darüber hinaus ist FELS wealth dazu berechtigt, zur Befriedigung ihres Vergütungsanspruchs die Depotbank zu Zahlungen aus dem entsprechenden Verrechnungskonto anzuweisen.

(3) FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Depotbanken weiterleitet bzw. Handelsaufträge abgibt.

3.3 Weitere Kosten und Steuern

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Depotbank, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Depotbank. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

4. Kündigung

4.1 Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den AGB wird verwiesen.

4.2 Noch in der Schwebe befindliche Aufträge werden auch nach einer Kündigung von uns zur Ausführung gebracht. Das Entgelt für zur Ausführung gebrachte Aufträge bestimmt sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

4.3 Im Rahmen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen MyInvestor liegt ein wichtiger Grund nach Ziffer 5.2 (2) AGB, der uns eine fristlose Kündigung erlaubt, insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde entgegen Ziff. 2.2 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen das bei der Depotbank eröffnete (Unter-) Depot nicht ausschließlich für das Halten von Positionen in Zusammenhang mit der Nutzung des MyInvestor Angebots verwendet.
  • der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität (siehe auch 1.11 der AGB), oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt.