Vorvertragliche Informationen bei Fernabsatzverträgen über Wertpapierdienstleistungen über die Online-Plattform FollowMyMoney

und

Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG

(Version 1.8 – gültig bis auf Weiteres)

Dieses Dokument wird den Kunden vor Vertragsabschluss in der jeweils gültigen Version auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Im Zeitverlauf können Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden, die jeweils gültige Version ist stets auf unserer Webseite www.followmymoney.de abrufbar.

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch „FELS wealth“, „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ oder „wir/uns“) stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB die nachfolgenden Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung, die über die Online-Plattform Follow MyMoney (nachfolgend auch „Plattform“) angeboten werden (Abschnitt I.). Darüber hinaus erhält der Kunde die Widerrufsbelehrung (Abschnitt II.). Zudem stellt FELS wealth als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) Informationen über FELS wealth selbst, die von der FELS wealth erbrachten Wertpapierdienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung. Darüber hinaus stellt FELS wealth den Kunden Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten und über ihre Ausführungsgrundsätze zur Verfügung (Abschnitte III – VI).

Abschnitt I.

Informationen gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB

1. Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Plattform angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. Die FELS wealth GmbH mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

2. Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung (nachfolgend auch Wertpapierdienstleistungen“) an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abschlussvermittlung ist die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung. Finanzportfolioverwaltung ist die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. Die wesentlichen Merkmale der über FollowMyMoney erbrachten Wertpapierdienstleistungen können Sie den unter Ziffer 6 dargestellten Informationen entnehmen.

3. Zuständige Aufsichtsbehörde

Die FELS wealth GmbH ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben von unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main, und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

4. Ladungsfähige Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation

FELS wealth GmbH
Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@followmymoney.de
Internet: followmymoney.de/

5. Gesetzliche Vertretungsberechtigten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die gesetzlichen Vertretungsberechtigten der FELS wealth sind die Geschäftsführer Frank Stuhlmüller und Jens Labusch.

6. Wesentliche Merkmale der Wertpapierdienstleistungen

FELS wealth stellt die Plattform zur Verfügung, über die den Kunden verschiedene Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

6.1 Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen MyTrader

Unter dem Markennamen MyTrader können Kunden Anlageentscheidungen (nachfolgend auch „Trades„) von internen und externen Tradern und Anlageprofis (nachfolgend „Star-Trader„) beobachten und den Trades der Star-Trader folgen. Dazu werden auf der Plattform die Trades von ausgewählten Star-Tradern eingestellt. Die Trades sind für alle Nutzer der Plattform einsehbar und sind nicht individuell auf einzelne Kunden zugeschnitten. Der Kunde kann die aktuellen Trades einsehen und wird auf Wunsch per Push-Mitteilung, SMS oder E-Mail über neu eingestellte Trades von bestimmten Star-Tradern informiert. Der Kunde kann den Trades entweder folgen, indem er entsprechende Transaktionen durch manuelle Eingabe selbst auslöst oder indem er die „Automatisch kaufen“-Funktion oder die „Automatisch verkaufen“-Funktion wählt, die zur automatischen Ausführung von Transaktionen für das Depot des Kunden führen.

Die Transaktionen werden jeweils wie folgt ausgelöst:

a) Manuelles Erteilen eines Handelsauftrags über die Auftragsmaske

Wenn ein Kunde sich entscheidet, einzelnen Trades eines Star-Traders zu folgen, kann der Kunde über eine vorausgefüllte Auftragsmaske die Angaben über den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments (sog. „Handelsauftrag„) übernehmen, den Anlagebetrag anpassen und die voraussichtlichen Kosten des Handelsauftrags einsehen. Mittels Eingabe einer Transaktionsnummer, die dem Kunden per mTAN-Verfahren auf sein Mobiltelefon übermittelt wird, beauftragt der Kunde die FELS wealth mit der Weiterleitung des entsprechenden Handelsauftrags an die depotführende Bank des Kunden. Der Mindestanlagebetrag beträgt 100 Euro. Die Weiterleitung des Handelsauftrages erfolgt als Einzelorder unmittelbar nach Erteilung des entsprechenden Kundenauftrags. Das vom Star-Trader vorgegebene Limit wird mit übergeben.

b) Verwenden der „Automatisch kaufen“-Funktion

Über die „Automatisch kaufen“-Funktion hat der Kunde die Möglichkeit, uns mit der automatischen Abgabe von Handelsaufträgen zu beauftragen, die den getroffenen Anlageentscheidungen des ausgewählten Star-Traders entsprechen. In diesem Fall werden die Aufträge zum Kauf von Finanzinstrumenten ohne weiteres Zutun des Kunden an die Depotbank des Kunden erteilt, sobald der ausgewählte Star-Trader ein entsprechendes Handelsgeschäft ausführt. Dabei hat der Kunde verschiedene Möglichkeiten, die Größe des für ihn ausgeführten Trades festzulegen. Der Kunde kann einen festen Betrag oder einen Prozentsatz vom verfügbaren Guthaben festlegen, zu dem für ihn gekauft wird. Alternativ kann der Kunde die „Automatisch kaufen“-Funktion mit dem vom Star-Trader empfohlenen Risikobudget nutzen. Dabei richtet sich die Anzahl der gekauften Finanzinstrumente nach dem Anteil des Anlagebetrags im Verhältnis zum verfügbaren Anlagebetrag im Portfolio des Kunden, der dem entsprechenden Anteil im Portfolio des Star-Traders entspricht. Falls z. B. der Star-Trader eine Anzahl von bestimmten Finanzinstrumenten für einen Preis erwirbt, der 10 % des verfügbaren Anlagebetrags in seinem Depot entspricht, wird für den Kunden der Kauf derjenigen Anzahl von Finanzinstrumenten ausgelöst, die für 10 % des verfügbaren Anlagebetrags im Portfolio des Kunden verfügbar ist. Bruchteile werden zur nächstniedrigen handelbaren Zahl abgerundet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die „Automatisch kaufen“-Funktion mit Wirkung für die Zukunft zu deaktivieren im Profil des jeweiligen Star Traders. Auf bereits ausgeführte Handelsaufträge hat die Deaktivierung keine Auswirkungen.

Für Kunden, für die auf der Grundlage der von der FELS wealth durchgeführten Geeignetheitsprüfung (vgl. Ziffer 7) die „Automatisch kaufen“-Funktion nicht geeignet erscheint, oder für Kunden, die der FELS wealth nicht die erforderlichen Informationen für die Geeignetheitsprüfung übermitteln, steht die „Automatisch kaufen“-Funktion nicht zur Verfügung.

c) Verwenden der „Automatisch verkaufen“-Funktion

Wenn der Kunde manuell über die Auftragsmaske einen Auftrag zum Kauf eines Finanzinstruments erteilt, kann der Kunde das Wertpapierdienstleistungsunternehmen über die „Automatisch verkaufen“-Funktion gleichzeitig damit beauftragen, das gekaufte Finanzinstrument ohne weiteres Zutun des Kunden zu verkaufen, sobald der Star-Trader seine entsprechende Position verkauft. Der Anteil der verkauften Finanzinstrumente im Portfolio des Kunden richtet sich nach dem Anteil der verkauften Finanzinstrumente im Portfolio des Star-Traders. Falls z. B. der Star-Trader von seinen 1.000 Aktien, die er im Rahmen des vorherigen Trades erworben hat, 250 Aktien verkauft, werden von den z. B. 200 Aktien, die der Kunde im Rahmen des vorherigen Trades erworben hat, 50 Aktien automatisch verkauft. Wenn ein anteiliger Verkauf zu Bruchteilen in der Verkaufsposition des Kunden führen würde, so wird auf die nächstniedrige handelbare Einheit abgerundet. Verkauft z.B. im o.g. Beispiel der Star-Trader 333 Aktien, was einem Anteil im Kundendepot von 66,6 Aktien entspräche, werden 66 Aktien für den Kunden automatisch verkauft. Die „Automatisch verkaufen“-Funktion gilt jeweils nur für diejenigen Positionen, bei denen der Kunde diese Funktion aktiviert hat. Bevor der automatische Verkauf erfolgt, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, die „Automatisch verkaufen“-Funktion für die entsprechende Position zu deaktivieren. Auf bereits ausgeführte Handelsaufträge hat die Deaktivierung keine Auswirkungen.

d) Besonderheiten der von FELS angebotenen „Master-Trader-Strategie“

Abweichend von den unter 6.1 genannten Punkten gilt für die von FELS angebotene „Master-Trader Strategie“ Folgendes: Dieser Strategie kann man nur automatisch und nicht manuell folgen. Das Folgen ist daher nur möglich, wenn die „Automatisch kaufen“-Funktion nach der Prüfung der Geeignetheit verfügbar ist. Ein Folgen mit einem Demokonto ist nicht möglich. Der empfohlene Mindestanlagebetrag für die „Master-Trader Strategie“ beträgt 10.000 Euro. Die Star-Trader dieser Strategie sind ausgewählte qualifizierte FELS-Mitarbeiter. Die Trades dieser Strategie sind ausschließlich für Kunden sichtbar, die dieser Strategie folgen.

6.2 Wertpapierdienstleistungen unter dem Markennamen MyInvestor

Unter dem Markennamen MyInvestor können Kunden Strategien von internen und externen Investoren und Anlageprofis (nachfolgend „Star-Investoren„) beobachten und folgen. Dazu werden auf der Plattform die Strategien von ausgewählten Star-Investoren dargeboten. Die Strategien sind für alle Nutzer der Plattform einsehbar und sind nicht individuell auf einzelne Kunden zugeschnitten. Der Kunde kann den Strategien folgen, was zur automatischen Ausführung von Transaktionen für das Depot des Kunden führt.

Die Transaktionen werden jeweils wie folgt ausgelöst:

a) Verwenden der „Automatisch kaufen“-Funktion

Durch das Folgen von Strategien beauftragt uns der Kunde mit der automatischen Abgabe von Handelsaufträgen, die den getroffenen Anlageentscheidungen des Star-Investors in der jeweiligen Strategie entsprechen. In diesem Fall werden die Aufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ohne weiteres Zutun des Kunden an die Depotbank des Kunden erteilt, sobald der ausgewählte Star-Investor ein entsprechendes Handelsgeschäft ausführt. Dabei richtet sich die Anzahl der gekauften und verkauften Finanzinstrumente nach dem Anteil des Anlagebetrags im Verhältnis zum verfügbaren Anlagebetrag im Portfolio des Kunden, der dem entsprechenden Anteil im Portfolio des Star-Investors entspricht. Falls z. B. der Star-Investor eine Anzahl von bestimmten Finanzinstrumenten für einen Preis erwirbt, der 10 % des verfügbaren Anlagebetrags in seinem Depot entspricht, wird für den Kunden der Kauf derjenigen Anzahl von Finanzinstrumenten ausgelöst, die für 10 % des verfügbaren Anlagebetrags im Portfolio des Kunden verfügbar ist. Bruchteile werden zu einer handelbaren Einheit auf- oder abgerundet. Der Anteil der verkauften Finanzinstrumente im Portfolio des Kunden richtet sich nach dem Anteil der verkauften Finanzinstrumente im Portfolio des Star-Investors. Falls z. B. der Star-Investor von seinen 1.000 Aktien, die er im Rahmen des vorherigen Trades erworben hat, 250 Aktien verkauft, werden von den z. B. 200 Aktien, die der Kunde im Rahmen des vorherigen Trades erworben hat, 50 Aktien automatisch verkauft. Wenn ein anteiliger Verkauf zu Bruchteilen in der Verkaufsposition des Kunden führen würde, so wird auf die nächstniedrige handelbare Einheit abgerundet. Verkauft z.B. im o.g. Beispiel der Star-Trader 333 Aktien, was einem Anteil im Kundendepot von 66,6 Aktien entspräche, werden 66 Aktien für den Kunden automatisch verkauft. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, der Strategie nicht mehr zu folgen. Auf bereits ausgeführte Handelsaufträge hat die Deaktivierung keine Auswirkungen.

Für Kunden, für die auf der Grundlage der von der FELS wealth durchgeführten Geeignetheitsprüfung (vgl. Ziffer 7) das Folgen von Strategien nicht geeignet erscheint, oder für Kunden, die der FELS wealth nicht die erforderlichen Informationen für die Geeignetheitsprüfung übermitteln, steht die Funktion zum Folgen von Strategien nicht zur Verfügung.

6.3 Brokerage

Über die Plattform wird dem Kunden auch die Möglichkeit des Self-Tradings geboten. Hierbei kann der Kunde aus dem auf der Plattform verfügbaren Handelsuniversum selbst Finanzinstrumente auswählen und durch Abgabe einer entsprechenden Order kaufen oder verkaufen.

Wenn ein Kunde sich entscheidet, eine Order über ein Finanzinstrument aufzugeben, kann er in einer Auftragsmaske den Handelsauftrag erfassen, indem er das Finanzinstrument, die gewünschte Order-Größe und im Falle einer Limit-Order das Preislimit, zu dem die Transaktion ausgelöst werden soll, erfasst. Vor Abgabe der Order kann der Kunde die voraussichtlichen Kosten des Handelsauftrags einsehen. Mittels Eingabe einer Transaktionsnummer, die dem Kunden per mTAN-Verfahren auf sein Mobiltelefon übermittelt wird, beauftragt der Kunde FELS wealth mit der Weiterleitung des entsprechenden Handelsauftrags an die depotführende Bank des Kunden.

6.4 Handel mit Kryptowährungen

Auf der Plattform kann der Kunde auch eine Auswahl an sogenannten Kryptowährungen handeln. Es handelt es sich bei den auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen um keine Finanzinstrumente im Sinne des WpHG, weshalb die gesetzlichen Bestimmungen des WpHG keine Anwendung finden.  Der Kunde kann auf der Plattform laufend aktualisierte Preise von einem Handelsplatz für eine Auswahl von Kryptowährungen einsehen. Der Kunde kann mittels Auftragsmaske eine der angezeigten, verfügbaren Kryptowährungen (Kauf-Order) oder eine vorhandene Position in einer Kryptowährung (Verkauf-Order) auswählen und die gewünschte Order entweder als Stückzahl der zu handelnden Einheiten oder als Gegenwert in Euro eingeben. Mittels Eingabe einer Transaktionsnummer, die dem Kunden per mTAN-Verfahren auf sein Mobiltelefon übermittelt wird, beauftragt der Kunde FELS wealth mit der Weiterleitung des entsprechenden Handelsauftrags an den Kryptoverwahrer des Kunden.

Der Kunde kann gegebenenfalls auch Star-Tradern folgen, die eine Strategie mit Kryptowährungen umsetzen. Es gelten die Ausführungen in Abschnitt 6.1.

Da es sich bei den über die Plattform angebotenen Kryptowährungen um keine Finanzinstrumente im Sinne des WpHG handelt, sind die Regelungen der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) nicht anwendbar. Somit ist auch keine Angemessenheitsprüfung bzw. Geeignetheitsprüfung im Sinne des WpHG erforderlich. FELS fragt im Zuge der Anmeldung die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, insbesondere in Bezug auf den Kauf und den Verkauf von Kryptowährungen ab und dem Kunden wird auf Basis dieser Abfrage eine Risikokategorie zugeordnet.

Für die Nutzung der „Automatisch Kaufen“-Funktion sind neben den Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen weitere Angaben zur Prüfung der Geeignetheit erforderlich. Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, steht ihm die „Automatisch Kaufen“-Funktion nicht zur Verfügung.

6.5 Order-Ausführung und Verwahrung durch Partnerbanken / Kryptoverwahrern

Die Ausführung von Handelsaufträgen und die Verwahrung der angeschafften Werte für den Kunden erfolgt durch ausgewählte Partnerbanken. Je nach gewünschter Inanspruchnahme der verschiedenen Produkte eröffnet der Kunde ein oder mehrere Depotkonten (für Kryptowährungen: „Wallet“)  bei einer oder mehreren an die Plattform angeschlossenen Partnerbanken. Der Kunde füllt seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos (sog. „Kontoeröffnungsantrag“) über die Plattform aus und beauftragt die FELS wealth damit, den Kontoeröffnungsantrag an die Partnerbank weiterzuleiten. FELS wealth wird dem Kunden in diesem Zusammenhang die erforderlichen Hinweise und Informationen der Partnerbank zur Verfügung stellen. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto und die Ausführung von Aufträgen obliegen der jeweiligen Partnerbank. Nach der Ausführung von Handelsaufträgen erhält der Kunde eine Ausführungsbestätigung und die entsprechende Transaktion ist in der Übersicht „Meine Trades“ für den Kunden einsehbar.

7. Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt

Die Registrierung für die Plattform erfolgt in zwei Schritten.

Für die einfache Registrierung ist zunächst lediglich die Angabe der E-Mail-Adresse des Kunden und eines Passworts erforderlich. Der Kunde erhält eine E-Mail mit Bestätigungslink. Diese E-Mail ist ein Angebot unsererseits auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform (sog. „Nutzungsvertrag“). Sobald der Kunde die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den Bestätigungslink bestätigt, kommt der Nutzungsvertrag zustande.

Auf dem Nutzungsvertrag aufbauend kann der Kunde mit uns einen Wertpapierdienstleistungsvertrag (nachfolgend „Wertpapierdienstleistungsvertrag“) abschließen, der es dem Kunden ermöglicht, Geld über die Plattform anzulegen.

Dafür muss der Kunde die Registrierung über die entsprechende Schaltfläche im Kundenprofil vollständig abschließen. Hierfür muss er bestimmte persönliche Daten hinterlegen.

Unter anderem muss der Kunde Angaben über seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit bestimmten Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen machen. Dies ist erforderlich, damit FELS wealth die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen kann. Bei Kauf-Order, die der Kunde im Rahmen des Brokerage Angebots (siehe Ziff. 6.2) oder beim manuellen Erteilen eines Handelsauftrags im Rahmen des MyTrader Angebots (siehe Ziff. 6.1.a) erteilt, wird FELS wealth den Kunden auf eine möglicherweise fehlende Angemessenheit hinweisen und Aufträge nur aufgrund einer erneuten ausdrücklichen Bestätigung des Kunden hin zur Ausführung an die Partnerbank weiterleiten.

Für die Nutzung der „Automatisch kaufen“-Funktion im Rahmen des MyTrader Angebots sind neben den Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen auch die Eingabe von Informationen zu den finanziellen Verhältnissen des Kunden (einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen), Anlagezielen (einschließlich seiner Risikotoleranz) und Anlagepräferenzen erforderlich. Auf der Grundlage dieser Informationen prüft FELS wealth die Geeignetheit der Dienstleistung für den Kunden. Die Prüfung der Geeignetheit erfolgt, damit FELS wealth im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln kann. Es liegt in der Verantwortung der FELS wealth, die Beurteilung der Geeignetheit vorzunehmen. Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, wird FELS wealth dem Kunden die „Automatisch kaufen“-Funktion nicht zur Verfügung stellen. FELS wealth weist darauf hin, dass die Prüfung der Geeignetheit ausschließlich automatisch, auf Grundlage der von den Kunden über den Online-Fragenkatalog übermittelten Angaben, erfolgt und sich die von ihm erteilten Antworten unmittelbar auf die Beurteilung der Geeignetheit auswirken.

In der Folge muss der Kunde mittels der entsprechenden Checkboxen bestätigen, dass er die Vertragsunterlagen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist. Ferner gibt der Kunde mittels Checkbox eine Weisung an FELS wealth, wonach diese die Vergütung für die Star-Trader gegebenenfalls vom Kunden einzieht und im Auftrag des Kunden an die Star-Trader ausbezahlt, sofern er das Produkt MyTrader nutzt. Sodann gibt der Kunde mittels Klicken der entsprechenden Schaltfläche „Jetzt Vertrag über die Vermittlung kostenpflichtiger Wertpapierdienstleistungen abschließen“ ein Angebot auf Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags ab. Die Vertragsunterlagen werden unverzüglich in den für den Kunden in seinem Kundenprofil eingerichteten Posteingang (nachfolgend „Posteingang“) eingestellt sowie zusätzlich per E-Mail übermittelt. Der Kunde kann die Vertragsunterlagen und sonstige persönliche Dokumente im Posteingang jederzeit aufrufen und herunterladen. Die Vertragsunterlagen werden dem Kunden zudem jederzeit auf Anfrage erneut per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den per E-Mail übermittelten Vertragsunterlagen erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung seines Angebots. Darüber hinaus wird eine Kundenidentifikation und -legitimation über ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt. Alternativ können die Identifikation und Legitimation auch in einer Filiale der Deutschen Post AG vorgenommen werden. Nach positiver Entscheidung über den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags mit dem Kunden und Eröffnung des Kundendepots bei der Partnerbank erhält der Kunde die Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Wertpapierdienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung erhalten hat. Mit dem Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags ist der Kunde berechtigt, die in Ziffer 6 dargestellten Wertpapierdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

FELS wealth leitet auch die Kundenidentifikation und -legitimation an die Partnerbanken weiter, sodass ein weiteres Identifikations- und Legitimationsverfahren in der Regel nicht erforderlich ist. Sofern der Kunde bereits ein Konto bei einer angeschlossenen Partnerbank hat, wird ein zusätzliches Depot- und Verrechnungskonto für den Kunden eingerichtet (ggf. als Unterkonto). Das für die Zwecke des Handels über die Plattform eingerichtete Depot- und Verrechnungs- bzw. Unterkonto darf ausschließlich für die Ausführung von Handelsaufträgen, die über die Plattform vermittelt werden und nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen verwendet werden. Sofern das Depotkonto bei einer angeschlossenen Bank, das der Kunde mit seinem Profil verbunden hat, aufgelöst wird, wird FELS wealth automatisch von der jeweiligen Partnerbank informiert und das entsprechende Depotkonto wird aus dem Profil des Kunden auf der Plattform gelöscht.

FELS wealth handelt als Bote des Kunden, indem sie Aufträge über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten entgegennimmt und weiterleitet bzw. als Stellvertreter des Kunden, indem sie Finanzinstrumente im Namen des Kunden für Rechnung des Kunden anschafft und veräußert. Zudem beinhaltet die „Automatisch kaufen“-Funktion von MyTrader in limitiertem Umfang Elemente einer Finanzportfolioverwaltung, da der Star-Trader diskretionäre Anlageentscheidungen für sein eigenes Portfolio trifft, welche im festgelegten Umfang für das Portfolio des Kunden gespiegelt werden.

Darüber hinaus handelt FELS wealth als Bote der angeschlossenen Partnerbanken. Die Partnerbanken agieren als Finanzkommissionär, indem sie die Kundenaufträge in eigenem Namen auf Rechnung des Kunden ausführen, sowie als Depotbank bzw. Kryptoverwahrer, indem sie die erworbenen Werte in Form von Wertpapieren oder Kryptowährungen und die Kundengelder verwahren. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos bzw. Verwahrkontos für Kryptowährungen (nachfolgend „Depotkonto“) sowie die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto und die Ausführung von Aufträgen obliegen der jeweiligen Partnerbank.

Für den Nutzungsvertrag und den Wertpapierdienstleistungsvertrag gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FELS wealth GmbH für die Nutzung der Plattform (sog. „AGB FollowMyMoney„) sowie die einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

8. Gesamtpreis der Wertpapierdienstleistungen einschließlich aller Preisbestandteile

Durch den Vertragsschluss mit uns entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten.

Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über Finanzinstrumente (außer Kryptowährungen) über die Plattform erteilt oder im Rahmen von MyTrader durch die Aktivierung der „Automatisch kaufen“-Funktion oder der „Automatisch verkaufen“-Funktion Handelsaufträge automatisch an die Partnerbank weitergeleitet werden, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge seitens FELS wealth (sog. „Order-Entgelt„) fällig. Zusätzlich wird ab einem bestimmten Transaktionsvolumen bei einer Order im Rahmen des Produkts MyTrader eine Vergütung für den jeweiligen Star-Trader fällig, die sich aus einem festen und einem variablen Entgelt zusammensetzt. Das Order-Entgelt des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und gegebenenfalls die Vergütung des Star-Traders bilden zusammen mit dem von der Partnerbank erhobenen Entgelt (sog. „Order-Entgelt der Partnerbank „) das Gesamt-Order-Entgelt.

Für das Folgen von Strategien im Rahmen von MyInvestor wird ein Service- und Performance-Fee-Entgelt fällig, sowie eine Transaktionskostenpauschale der Depotbank. Das Gesamt-Entgelt ergibt sich, abhängig der jeweiligen Strategie, aus einem prozentualen Betrag pro Jahr für die Transaktionskostenpauschale der Depotbank und ein jährliches Service-Entgelt auf das Strategievolumen der FELS wealth GmbH.  Das Performance-Fee-Entgelt wird am Jahresende oder am Auflösungstag auf die positive Wertentwicklung berechnet. Dieses Performance-Fee-Entgelt fällt jedoch nur dann an, wenn die positive Wertentwicklung in Prozent über der je nach Strategie unterschiedlichen Mindesthöhe (Hurdle Rate) liegt. Bei der Gewinnbeteiligung gilt das High-Watermark-Prinzip: Das bedeutet, dass die Gewinnbeteiligung ausschließlich auf die positive Rendite entfällt, wobei jedes Jahr immer der höchste Stand der Vorjahre unterstellt wird. Sollte der Wert der Strategie unter den Höchststand fallen, wird für dieses Jahr keine Gewinnbeteiligung erhoben. Wird innerhalb von fünf Jahren kein neuer Höchststand erreicht, wird die High-Watermark auf den dann aktuellen Wert der Strategie zurückgesetzt

Bei einem Handelsauftrag über Kryptowährungen fällt kein Order-Entgelt an. Stattdessen ist in dem gehandelten Handelspreis ein sogenannter Spread enthalten, der einen geringen prozentualen Anteil des Handelspreises ausmacht. Der Spread wird durch den Handelspartner der Partnerbank vereinnahmt und anteilig an die Partnerbank und FELS wealth weitergeleitet. Star-Trader, die Strategien mit Kryptowährungen umsetzen, werden ebenfalls mittels eines Anteils am Spread vergütet.

Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf der Plattform unter diesem Link abrufbar ist.

FELS wealth übernimmt im Rahmen der MyTrader Funktionen das Inkasso für die Star-Trader, indem sie entsprechend der Weisung des Kunden die Vergütung des jeweiligen Star-Traders für diesen bei den Kunden einzieht und diese Vergütung sodann an den betreffenden Star-Trader auszahlt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Order-Entgelt bzw. den anteiligen Spread vereinnahmen. und weist uns zudem ausdrücklich an, die obengenannte Vergütung an die jeweiligen Star-Trader, sofern anwendbar, auszuzahlen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Order-Entgelts bzw. des Spreads und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Order-Entgelte, Spreads und Vergütungen der Star-Trader ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

FELS wealth übernimmt im Rahmen der MyInvestor Funktionen das Inkasso für die Star-Investoren, indem sie entsprechend der Weisung des Kunden die Vergütung des jeweiligen Star-Investors für diesen bei den Kunden einzieht und diese Vergütung sodann an den betreffenden Star-Investor auszahlt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Performance-Fee-Entgelt vereinnahmen. und weist uns zudem ausdrücklich an, die obengenannte Vergütung an die jeweiligen Star-Investor, sofern anwendbar, auszuzahlen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Performance-Fee-Entgelts und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Performance-Fee-Entgelte und Vergütungen der Star-Investoren ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

9. Kosten und Steuern, die nicht über das Wertpapierdienstleistungsunternehmens abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Partnerbank, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Partnerbank. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

10. Risikohinweis

Die Wertpapierdienstleistungen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die FELS wealth und die Partnerbank keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FollowMyMoney“ (sog. „Risikohinweise FollowMyMoney“) sowie gegebenenfalls den Risikohinweisen der ausführenden Partnerbank oder Partnerbank entnommen werden. Darüber hinaus wird auf der Plattform für jedes handelbare Finanzinstrument oder eingestellten Trade eine Risikoklasse angegeben. Die Risikoklassen beginnen mit 1 (sehr geringes Risiko) und reichen bis 7 (sehr hohes Risiko). Anhand der Angaben des Kunden im Zuge der Anmeldung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten ermittelt. Sofern der Kunde eine Kauf-Order selbst erteilt und der Handelsauftrag die für den Kunden ermittelte Risikoklasse übersteigt, wird der Kunde vor der Weiterleitung eines Handelsauftrags gesondert darauf hingewiesen und muss seine Order ausdrücklich bestätigen. Dies erfolgt nicht, wenn der Kunde die „Automatisch kaufen“-Funktion im Rahmen von MyTrader nutzt (vgl. zu den Voraussetzungen für die Nutzung der „Automatisch kaufen“-Funktion Ziff. 7).

Eine Abänderung des eigenen Risikoprofils durch den Kunden ist in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

11. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen und Gültigkeitsdauer der angegebenen Preise

Die im Rahmen des Produkts MyTrader durch die Star-Trader eingestellten Trades unterliegen entweder einer bestimmten Gültigkeitsdauer, die dem Kunden unmittelbar auf der Plattform angezeigt wird, oder sie sind, sofern keine solche Gültigkeitsdauer angegeben ist, unbegrenzt gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (sofern eine solche gegeben ist) kann der Kunde den eingestellten Trades nicht mehr folgen.

Die angezeigten Preise der Finanzinstrumente auf der Plattform aktualisieren sich stetig, somit kann eine Gültigkeitsdauer nicht festgelegt werden. Für die Ausübung zu dem angezeigten Preis kann keine Preisgarantie gegeben werden.

Anweisungen zur Erteilung von Handelsaufträgen können uns nur während der jeweiligen Handelszeiten der Ausführungsplätze erteilt werden.

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Order-Entgelte, Service-Fee-Entgelte, Performance-Fee-Entgelte und Transaktionskostenpauschalen der Depotbank sowie die durch Transaktionen mit Kryptowährungen anfallenden Spreads sind jeweils bis auf Weiteres gültig. Die Order-Entgelte werden dem Kunden angezeigt, sofern er FELS wealth manuell mit der Weiterleitung eines Handelsauftrags beauftragt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen in den Posteingang eingestellt, sofern die Handelsaufträge manuell durch den Kunden in Auftrag gegeben wurden Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden nach Maßgabe der Bestimmungen in den AGB FollowMyMoney umgesetzt.

Die maßgeblichen Regelungen über Änderungen der Vertragsbedingungen einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses der angeschlossenen Partnerbanken obliegen der jeweiligen Partnerbank.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung

12. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

Das Order-Entgelt und die Transaktionskostenpauschale der Partnerbank wird von der jeweiligen Partnerbank dem Verrechnungskonto des Kunden belastet und abgebucht. Die Order-Entgelte, Service-Fee-Entgelte sowie Performance-Fee-Entgelte der FELS wealth werden, abhängig von der jeweiligen Partnerbank, direkt von FELS wealth eingezogen, oder von der Partnerbank eingezogen und an FELS wealth weitergeleitet. Beim Handel von Kryptowährungen wird von dem Handelspartner der Partnerbank ein Spread auf den Handelspreis vereinnahmt und anteilig an die Partnerbank und FELS wealth sowie gegebenenfalls den Star Trader weitergeleitet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Partnerbank gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.

FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, indem sie dem Kunden den Zugang zu der Plattform nach Maßgabe der AGB FollowMyMoney gewährt. FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Partnerbanken weiterleitet bzw. entweder Handelsaufträge im Rahmen der MyTrader „Automatisch kaufen“ – Funktion oder „Automatisch verkaufen“ – Funktion oder Handelsaufträge durch das Folgens einer Strategie im Rahmen des Produkts MyInvestor abgibt.

13. Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln

Dem Kunden werden von FELS wealth keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, SMS, Kommunikation über die Plattform) in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen des Telekommunikationsanbieters des Kunden. Für etwaige Telekommunikationsentgelte der Partnerbank gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.

14. Widerrufsrecht

Mit Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung. Bei mehreren Widerrufsberechtigten steht das Widerrufsrecht jedem einzeln zu. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

FELS wealth weist den Kunden darauf hin, dass er im Falle des Widerrufs des Vertrages zur Zahlung von Wertersatz für die von uns erbrachten Dienstleistungen nur verpflichtet ist, wenn er ausdrücklich zustimmt, dass das Wertpapierinstitut vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Soweit der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird und der Kunde zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Finanzdienstleistung begonnen wird, hat der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Finanzdienstleistung zu leisten. Der zu leistende Wertersatz bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung, die bis zum Zugang des Widerrufs angefallen wäre (§357a BGB). Die Einzelheiten der vereinbarten Vergütung ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth.

Mit Eröffnung eines Depotvertrags bzw. eines Verwahrvertrags über die Plattform hat der Kunde ein Widerrufsrecht gegenüber der Partnerbank, über das der Kunde in den Vertragsunterlagen der Partnerbank gesondert informiert wird.

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht für einzelne Handelsaufträge. Es handelt sich um Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die FELS wealth und die Partnerbank keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 BGB).

15. Mindestlaufzeit des Vertrags

Der Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit.

16. Vertragliche Kündigungsbedingungen und ggf. Vertragsstrafen

Der Kunde kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. FELS wealth kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sowohl der Kunde als auch FELS wealth können den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde entgegen Ziff. 7 dieses Abschnitts I. das bei der Partnerbank eingerichtete Depot- und Verrechnungskonto bzw. Unterkonto nicht ausschließlich für die Ausführung von Handelsaufträgen verwendet, die über die Plattform vermittelt werden. Weiterhin liegt ein solcher wichtiger Grund für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich (§ 323 Absatz 2 und Absatz 3 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen ist FELS wealth darüber hinaus berechtigt, das Konto des Kunden nach Maßgabe der AGB FollowMyMoney zu sperren oder Vermittlungsaufträge abzulehnen.

Vertragsstrafen sind im Fall der Kündigung nicht vorgesehen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen dem Kunden / Verbraucher und FELS wealth vor Abschluss des Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrags sowie das Vertragsverhältnis und die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Geschäftsverbindung mit Verbrauchern besteht keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

18. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird auf Deutsch geführt. Der Kunde kann FELS wealth unter der oben genannten Anschrift per Brief, telefonisch unter +49 6195 8103 992 sowie per E-Mail unter service@followmymoney.de erreichen.

19. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die weder unter die Richtlinie 94/19/EU noch unter die Richtlinie 97/9/EG fallen

FELS wealth nimmt selbst keine Einlagen des Kunden entgegen. Dementsprechend bestehen seitens der FELS wealth weder ein Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Für die Einlagensicherung seitens der Partnerbank gelten die vertraglichen Regelungen und Hinweise der jeweiligen Partnerbank. FELS wealth ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Abschnitt II.

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

FELS wealth GmbH

Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

info@fels-wealth.de

 

Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
  4.  die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
  6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
  7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
  8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
  9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
  10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
  11. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
  12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
  13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
  14. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

 

Abschnitt 3
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Abschnitt III.

Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“)

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch „FELS wealth“, „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ oder „wir/uns“) stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 WpHG Informationen über FELS wealth selbst, die von FELS wealth erbrachten Dienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung.

1. Allgemeine Informationen über die FELS wealth GmbH

a) Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Online-Plattform FollowMyMoney (nachfolgend auch „Plattform„) angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. FELS wealth mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

b) Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung (nachfolgend auch „Wertpapierdienstleistungen“) an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abschlussvermittlung ist die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung. Finanzportfolioverwaltung ist die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

c) Zuständige Aufsichtsbehörde

FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 WpIG und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

d) Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation

FELS wealth GmbH
Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@followmymoney.de
Internet: followmymoney.de

2. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation zwischen dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Kunden wird auf Deutsch geführt.

Der Kunde kann das Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter der oben genannten Anschrift, Telefonnummer und E-Mail erreichen.

Der Kunde kann Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten jedoch ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung über die Plattform abgeben und damit insbesondere nicht schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Für die Orderaufgabe gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FollowMyMoney („AGB FollowMyMoney“), die je nach in Anspruch genommenen Produkt jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen, sowie die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Partnerbank.

3. Kundeneinstufung

FELS wealth stuft alle FollowMyMoney Kunden als Privatkunden ein. Privatkunden genießen das höchste Schutzniveau nach den Vorschriften des WpHG. Privatkunden haben grundsätzlich das Recht, generell oder für einzelne Geschäfte eine Einstufung als professioneller Kunden zu verlangen, womit eine Einschränkung des wertpapieraufsichtsrechtlichen Schutzniveaus verbunden ist. Im Rahmen von FollowMyMoney erbringt FELS wealth jedoch ausschließlich Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatkunden.

4. Informationen über Dienstleistungen

FELS wealth erbringt über die Plattform zum einen beratungsfreies Geschäft in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung. Dies bedeutet, dass sie vom Kunden vor Ordererteilung Informationen über dessen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einholt, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen zu können. FELS wealth wird den Kunden bei entsprechenden Kaufaufträgen auf eine möglicherweise fehlende Angemessenheit hinweisen und den Auftrag nur aufgrund einer erneuten ausdrücklichen Bestätigung des Kunden hin zur Ausführung an die Depotbank weiterleiten.

Zum anderen beinhaltet die von der FELS wealth im Rahmen des Produkts MyTrader angebotene „Automatisch kaufen“ Funktion in limitiertem Umfang Elemente einer Finanzportfolioverwaltung bzw. im Rahmen des Produkts MyInvestor bei Folgen einer Strategie Elemente einer Finanzportfolioverwaltung, da der Star-Trader bzw. Star-Investor diskretionäre Anlageentscheidungen für sein eigenes Portfolio trifft, welche im festgelegten Umfang für das Portfolio des Kunden gespiegelt werden. Bei Kunden, die die „Automatisch kaufen“-Funktion in Anspruch nehmen bzw. Strategien folgen möchten, prüft FELS wealth anhand von Kundenangaben zu finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen und -präferenzen sowie Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten die Geeignetheit. Bei fehlender Geeignetheit, oder wenn der Kunde die für die Geeignetheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht übermittelt, steht ihm die „Automatisch kaufen“-Funktion bzw. die Möglichkeit des Folgens einer Strategie nicht zur Verfügung. FELS wealth wird nach ihrem Ermessen die Geeignetheitsprüfung von Zeit zu Zeit durch die Abfrage aktualisierter Angaben vom Kunden im Wege eines Online-Fragebogens erneut durchführen. Zudem behält sich FELS wealth vor, auf Basis von aktualisierten Erkenntnissen zur Geeignetheit auch nachträglich die „Automatisch kaufen“ Funktion bzw. das Folgen von Strategien für einzelne Kunden zu sperren.

Die „Automatisch kaufen“-Funktion im Rahmen von MyTrader muss durch den Kunden für jeden einzelnen gewünschten Star-Trader einzeln aktiviert und parametrisiert werden. Bei der Parametrisierung kann der Kunde unter anderem festlegen, mit welchem Betrag oder Prozentsatz seines verfügbaren Guthabens er einzelnen Trades folgen möchte und mit welchem maximalen Gesamt-Kaufbetrag er diesem Star-Trader folgen möchte.

Die „Automatisch kaufen“-Funktion im Rahmen von MyTrader kann zu jedem Zeitpunkt durch den Kunden für einzelne oder alle Star-Trader deaktiviert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf bereits ausgeführte Trades.

Das Kaufen bzw. Verkaufen ist bei dem Folgen einer Strategie im Rahmen von MyInvestor automatisch aktiviert, sofern der Kunde über die entsprechende Geeignetheit verfügt. Eine weitere Parametrisierung ist hierfür nicht notwendig.

FELS wealth erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Anlageentscheidungen der Star-Trader, denen der Kunde im Rahmen des Produkts MyTrader bzw. die angebotenen Strategien der Star-Investoren, denen der Kunde im Rahmen des Produkts MyInvestor, auf der Plattform folgen kann, sind Anlageempfehlungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 MAR die aber Marketingmitteilungen im Sinne des Art. 36 Abs. 2 DV 2017/565 darstellen, weshalb die Voraussetzungen des Art. 37 DV 2017/565 nicht anzuwenden sind. Die Anlageempfehlungen unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und deren Vorgaben zur objektiven Darstellung. Informationen über unsere Kriterien, die eine objektive Darstellung der Anlageempfehlungen sicherstellen und potenzielle Interessenkonflikte in diesem Zusammenhang finden Sie hier (Informationen zu Anlageempfehlungen – FollowMyMoney). Allgemeine Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Interessenkonflikten sind in Abschnitt IV. dieses Dokuments zu finden.

5. Produktgenehmigungsverfahren

Die von FELS wealth angebotenen Finanzinstrumente haben zuvor ein Produktgenehmigungsverfahren durchlaufen. FELS wealth stellt auch den richtigen Umgang mit Interessenkonflikten sicher und trägt insbesondere dafür Sorge, dass die Gestaltung eines Finanzinstruments und seiner Merkmale keine negativen Auswirkungen auf die Kunden hat.

6. Zielmarkt

Für jedes Finanzinstrument im Sinne des WpHG ist FELS wealth zur Zielmarktbestimmung verpflichtet. Hierbei finden die Informationen des Herstellers des Finanzinstruments Berücksichtigung. Im beratungsfreien Geschäft prüft FELS wealth lediglich die Zielmarktkriterien Kundenkategorie und Kenntnisse und Erfahrungen.

7. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

Mit Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen FELS wealth und dem Kunden gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Partnerbank in der jeweils gültigen Fassung.

8. Mitteilungen über getätigte Geschäfte

Der Kunde erhält über jedes ausgeführte Geschäft von FELS wealth eine Abrechnung. Für Informationen zu den Auszügen über den Inhalt des Wertpapierdepots gelten die Bedingungen der jeweiligen Partnerbank.

9. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen

Der Kunde erhält einen jährlichen Kostenbericht („ex post-Kostenreport„). Mit dem ex post-Kostenreport informiert FELS wealth den Kunden zusammenfassend über alle angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem erbrachten Wertpapier(-neben) dienstleistungen und den Finanzinstrumenten.

Ferner erhält der Kunde monatlich einen Bestandsbericht über verwahrte Finanzinstrumente („Vermögensstatusbericht“). Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt jeweils zu den an den Stichtagen der Vermögensstatusberichte verfügbaren aktuellen Kursen und Marktpreisen.

Im Rahmen von MyTrader bzw. MyInvestor kommentieren die Star-Trader bzw. Star-Investoren mindestens einmal monatlich ihre offenen Positionen auf der Plattform. Kunden, die die entsprechende Position halten, werden mittels Push-Nachricht, SMS oder E-Mail benachrichtigt.

Des Weiteren erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung, wenn sich der Gesamtwert des verwalteten Vermögens im Vergleich zu dem im letzten Vermögensstatusbericht mitgeteilten Wert um 10% verringert sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. Verluste sind realisierte Verluste und Buchverluste. Die Parteien vereinbaren, dass der Schwellenwert erst dann als überschritten anzusehen ist, wenn der FELS wealth sämtliche zur Bewertung des Gesamtportfolios benötigten Preis- bzw. Kursinformationen durch die (Depot-)Bank oder durch einen sonstigen externen Kursdatenlieferanten zur Verfügung gestellt wurden und damit eine Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens sowie die anschließende Feststellung des Überschreitens der Verlustschwelle möglich ist. Verluste in Einzelwerten lösen eine Pflicht zur gesonderten Unterrichtung nicht aus, soweit nicht zugleich die in Satz 1 vorgesehene Schwelle von 10% für Verluste im Gesamtvermögen überschritten wird. Für den Handel mit Kryptowährungen erhält der Kunde einen monatlichen Rechnungsabschluss des Kryptoverwahrers über die Plattform.

10. Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation

FELS wealth ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sämtliche elektronische Kommunikation und Telefongespräche aufzuzeichnen, die zum Abschluss eines Geschäfts in Finanzinstrumenten oder zur Erteilung einer Kundenorder führen könnten. FELS wealth hat die telefonische Kommunikation mit dem Kunden, die zu einem Handelsauftrag führen könnte, ausgeschlossen.

FELS wealth wird die Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation für fünf Jahre, auf Anordnung der BaFin für sieben Jahre, aufbewahren und danach löschen oder vernichten. Der Kunde kann von FELS wealth bis zur Löschung oder Vernichtung jederzeit verlangen, dass ihm eine Kopie der Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation zur Verfügung gestellt wird. Ist der Kunde mit der Aufzeichnung der elektronischen Kommunikation nicht einverstanden, kann der Kunden gegenüber FELS wealth der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird FELS wealth keine mittels elektronischer Kommunikation veranlassten Wertpapierdienstleistungen erbringen können, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen.

11. Schutz des Kundenvermögens

FELS wealth ist nicht befugt, sich Besitz oder Eigentum an Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen. Vermögenswerte des Kunden werden von der vom Kunden beauftragten Partnerbank verwahrt. Für Informationen zur Zugehörigkeit der jeweiligen Partnerbank zu etwaigen Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen muss sich der Kunde an die jeweilige Partnerbank wenden.

Die FELS wealth GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen („EdW“) zugeordnet. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierdienstleistungs-unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin einen Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen FELS wealth GmbH begrenzt, maximal jedoch 20.000 Euro pro Anleger.

12. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Informationen über den Umgang der Fels wealth mit Interessenkonflikten sind in Abschnitt IV. zu finden.

13. Informationen über den Umgang mit Zuwendungen

Informationen über den Umgang der Fels wealth mit Zuwendungen sind der „Erklärung über Zuwendungen“ zu entnehmen. Zudem wird auf die Informationen über den Umgang der Fels wealth mit Interessenkonflikten in Abschnitt IV. verwiesen.

14. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

FELS wealth ist dazu verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth sind in Abschnitt VI. zu finden.

15. Beschwerdeverfahren

Beschwerden können FELS wealth brieflich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Weitergehende Informationen zur Einreichung einer Beschwerde und zum Beschwerdeverfahren sind auf der Website der FELS wealth unter www.followmymoney.de zu finden.

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der FELS wealth besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) als Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen (https://vuv-ombudsstelle.de/info ).

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
VuV-Schlichtungsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens und weitere Mitteilungen, wie Stellungnahmen, Belege, Vertragsunterlagen oder andere Informationen können in Textform oder per E-Mail an die Schlichtungsstelle (contact@vuv-ombudsstelle.de) übermittelt werden. Näheres zur Zulässigkeit des Verfahrens regelt die „Verfahrensordnung für Verfahrensordnung der Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter https://vuv-ombudsstelle.de/ombudsverfahren/verfahrensordnung abrufbar ist.

16. Informationen über Kosten und Nebenkosten

Angaben zu Kosten und Nebenkosten der von FELS wealth angebotenen Dienstleistungen enthält das Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth, sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Partnerbank. Zudem informiert die „Standardisierte Kostenaufstellung“ der FELS wealth (Abschnitt V.) auf der Basis von Standardbeispielen über die voraussichtlichen Kosten von Handelsaufträgen im Hinblick auf ausgewählte Finanzinstrumente.

Auf Verlangen des Kunden stellt FELS wealth diesem eine nach den einzelnen Posten aufgegliederte Kostenaufstellung zur Verfügung.

Abschnitt IV.

Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte können bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nicht immer vermieden werden.

FELS wealth hat Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung zu identifizieren, zu vermeiden und zu regeln.

Interessenkonflikte können insbesondere entstehen zwischen einerseits FELS wealth selbst einschließlich ihrer Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern, ihren ggf. vertraglich gebundenen Vermittlern und der mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle verbundenen Personen und Unternehmen und andererseits ihren Kunden oder zwischen ihren Kunden untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • durch die Gewährung von Zuwendungen, die von FELS wealth an Dritte gezahlt werden
  • bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter
  • aus Beziehungen der FELS wealth mit Emittenten von Finanzinstrumenten und mit den Star-Tradern
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind
  • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten
  • bei der Verbreitung von Anlageentscheidungen der Star-Trader bzw. Star-Investoren durch FELS wealth
  • aus dem eigenen Interesse der FELS wealth oder der Star-TraderProfessional Asset Manager bzw. Star-Investoren am Absatz von Finanzinstrumenten
  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Star-Tradern bzw. Star-Investoren und Mitarbeitern der FELS wealth und Gruppenunternehmen

FELS wealth hat, neben der Errichtung einer Compliance-Funktion, u. a. folgende organisatorische Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder zu regeln:

  • Regelung und Dokumentation im Hinblick auf den Umgang mit Zuwendungen
  • Weiterbildung/Schulungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter
  • Einrichtung von Vertrauensbereichen („Chinese Walls“), d. h. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses, sowie Anwendung des Need-to-know-Prinzips
  • Führung von Sperr- und Watch-Listen
  • Mitarbeiter unterliegen einer Richtlinie zu persönlichen Geschäften
  • alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können oder die Insiderinformationen erhalten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet
  • Vorkehrungen (insbesondere zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte), hinsichtlich der Verbreitung von Anlageentscheidungen der Star-Trader bzw. Star-Investoren, die darauf ausgerichtet sind, Konflikte mit den Interessen der Kunden, die diesen Anlageentscheidungen folgen können, zu vermeiden oder zu regeln.

Sofern FELS wealth konkrete Anhaltspunkte für unvollständige, unrichtige, unrechtmäßige oder veraltete Inhalte oder unseriöse Anlageentscheidungen der Star-Trader bzw. Star-Investoren vorliegen, nimmt FELS wealth eine Prüfung vor und wird die betroffenen Inhalte gegebenenfalls löschen oder nach ihrem Ermessen die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Star-Trader bzw. Star-Investoren beenden. FELS wealth ist jedoch nicht verpflichtet, eine laufende Überprüfung der von den Star-Tradern bzw. Star-Investoren eingestellten Inhalte oder getroffenen Anlageentscheidungen vorzunehmen. FELS wealth haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der von den Star-Tradern bzw. Star-Investoren eingestellten Inhalte noch für den Anlageerfolg der ausgeführten Handelsaufträge.

Die Gewährung von Zuwendungen legt FELS wealth ihren Kunden gegenüber offen. Insofern verweisen wir auch auf die Erklärung über Zuwendungen, die über die Website der FELS wealth (www.followmymoney.de) abrufbar ist.

Sofern die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird, legt FELS wealth ihren Kunden, bevor sie Geschäfte für diese durchführt, die allgemeine Art und die Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung des Risikos der Beeinträchtigung von Kundeninteressen unternommenen Schritte eindeutig offen.

Falls Sie weitergehende Informationen über unseren Umgang mit Interessenkonflikten wünschen, wenden Sie sich an unsere Compliance-Beauftragte unter compliance@fels-group.de.

Abschnitt V.

Standardisierte Kostenaufstellung

Allgemeine Erläuterungen

Die nachfolgende Übersicht weist beispielhaft die Kosten für einzelne Anlageformen aus. Es handelt sich um Schätzungen auf Grundlage der Annahme, dass die Anlage drei Jahre gehalten wird und keine Depotgebühren anfallen. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produktes abweichen. Die angegebenen Kosten entsprechen dem derzeit gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth. Ausgegangen wird von einer Abwicklung in Euro und einer Girosammelverwahrung der Wertpapiere.

Produkt: Zertifikat
Börse: Tradegate
Kurswert: 200,00 € 1.000,00 € 10.000,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 10,81 € 5,41% 23,06 € 2,31% 95,59 € 0,96%
Produktkosten 0,81 € 0,41% 4,06 € 0,41% 40,59 € 0,41%
Dienstleistungskosten 10,00 € 5,00% 19,00 € 1,90% 55,00 € 0,55%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 5,44 € 2,72% 11,69 € 1,17% 49,35 € 0,49%
Produktkosten 0,44 € 0,22% 2,19 € 0,22% 21,85 € 0,22%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,0 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 5,37 € 2,69% 11,37 € 1,14% 46,23 € 0,46%
Produktkosten 0,37 € 0,19% 1,87 € 0,19% 18,73 € 0,19%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs -5,44 € -2,72% -11,69 € -1,17% -49,35 € -0,49%
Im Folgejahr -0,00 € -0,00% -0,00 € -0,00% -0,00 € -0,00%
Im Jahr des Ausstiegs -5,37 € -2,69% -11,37 € -1,14% -46,23 € -0,46%
Produkt: Optionsschein
Börse: Lang & Schwarz
Kurswert: 200,00 € 1.000,00 € 10.000,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 12,82 € 6,41% 33,08 € 3,31% 195,85 € 1,96%
Produktkosten 2,82 € 1,41% 14,08 € 1,41% 140,85 € 1,41%
Dienstleistungskosten 10,00 € 5,00% 19,00 € 1,90% 55,00 € 0,55%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 7,82 € 3,91% 23,58 € 2,36% 168,35 € 1,68%
Produktkosten 2,82 € 1,41% 14,08 € 1,41% 140,85 € 1,41%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs -7,82 € -3,91% -23,58 € -2,36% -168,35 € -1,68%
Im Folgejahr -0,00 € -0,00% -0,00 € -0,00% -0,00 € -0,00%
Im Jahr des Ausstiegs -5,00 € -2,50% -9,50 € 0,95% -27,50 € -0,28%
Produkt: Aktiv gemanagter oder börsennotierter Investmentfonds
Börse: Tradegate
Kurswert: 200,00 € 1.000,00 € 10.000,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 10,87 € 5,44% 22,48 € 2,25% 88,23 € 0,88%
Produktkosten 0,87 € 0,44% 3,48 € 0,35% 33,23 € 0,33%
Dienstleistungskosten 10,00 € 5,00% 19,00 € 1,90% 55,00 € 0,55%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 5,22 € 2,61% 9,72 € 0,97% 27,72 € 0,28%
Produktkosten 0,22 € 0,11% 0,22 € 0,02% 0,22 € 0,00%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 0,65 € 0,33% 3,26 € 0,33% 33,01 € 0,33%
Produktkosten 0,65 € 0,33% 3,26 € 0,33% 33,01 € 0,33%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 5,00 € 2,50% 9,50 € 0,95% 27,50 € 0,28%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs -5,22 € -2,61% -9,72 € -0,97% -27,72 € -0,28%
Im Folgejahr -0,65 € -0,33% -3,26 € -0,33% -33,01 € -0,33%
Im Jahr des Ausstiegs -5,00 € -2,50% -9,50 € -0,95% -27,50 € -0,28%
Produkt: Aktiv gemanagter oder börsennotierter Investmentfonds (Fonds-Empfehlungen)[1]
 Börse: Fondspreis/NAV
Kurswert: 200,00 € 1.000,00 € 10.000,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 13,02 € 6,51% 33,02 € 3,30% 258,02 € 2,58%
Produktkosten 4,44 € 2,22% 20,52 € 2,05% 201,42 € 2,01%
Dienstleistungskosten 8,58 € 4,29% 12,50 € 1,25% 56,60 € 0,57%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 4,22 € 2,26% 4,22 € 0,44% 4,22 € 0,04%
Produktkosten 0,42 € 0,21% 0,42 € 0,04% 0,42 € 0,00%
Dienstleistungskosten 3,80 € 1,90% 3,80 € 0,38% 3,80 € 0,04%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 5,00 € 2,50% 25,00 € 2,50% 250,00 € 2,50%
Produktkosten 4,02 € 2,01% 20,10 € 2,01% 201,00 € 2,01%
Dienstleistungskosten 0,98 € 0,49% 4,90 € 0,49% 49,00 € 0,49%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 3,80 € 1,90% 3,80 € 0,38% 3,80 € 0,04%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 3,80 € 1,90%  3,80€ 0,38% 3,80 € 0,04%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs -4,22 € -2,11% -4,22 € -0,42% -4,22 € -0,04%
Im Folgejahr -5,00 € -2,50% -25,00 € -2,50% -250,00 € -2,50%
Im Jahr des Ausstiegs -3,80 € -1,90% -3,80 € -0,38% -3,80 € -0,04%

[1] Betrifft aktiv gemanagte oder börsennotierte Investmentfonds, die unter dem Produkt MyInvestor in der Rubrik „Fonds-Empfehlungen“ angeboten werden

Produkt: Fondsstrategie
Eingezahltes Kapital: 5.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 €
Strategiewert: 5.200,00 € 10.400,00 € 20.800,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 72,58 € 1,40% 145,16 € 1,40% 290,32 € 1,40%
Produktkosten 47,10 € 0,91% 94,20 € 0,91% 188,40 € 0,91%
Dienstleistungskosten 25,48 € 0,49% 50,96 € 0,49% 101,92 € 0,49%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 72,58 € 1,40% 145,16 € 1,40% 290,32 € 1,40%
Produktkosten 47,10 € 0,91% 94,20 € 0,91% 188,40 € 0,91%
Dienstleistungskosten 25,48 € 0,49% 50,96 € 0,49% 101,92 € 0,49%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Im Folgejahr -72,58 € -1,40% -145,16 € -1,40% -290,32 € -1,40%
Im Jahr des Ausstiegs 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produkt: Aktienstrategie
Eingezahltes Kapital: 5.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 €
Strategiewert: 5.200,00 € 10.400,00 € 20.800,00 €
Gesamtkosten in EUR % EUR % EUR %
Gesamtkosten 76,48 € 1,47% 152,96 € 1,47% 305,92 € 1,47%
Produktkosten 51,00 € 0,98% 102,00 € 0,98% 204,00 € 0,98%
Dienstleistungskosten 25,48 € 0,49% 50,96 € 0,49% 101,92 € 0,49%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Einzelkosten in EUR % EUR % EUR %
Einstiegskosten (einmalig) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Laufende Kosten (Haltedauer) 76,48 € 1,47% 152,96 € 1,47% 305,92 € 1,47%
Produktkosten 47,10 € 0,91% 102,00 € 0,91% 204,00 € 0,91%
Dienstleistungskosten 25,48 € 0,49% 50,96 € 0,49% 101,92 € 0,49%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Ausstiegskosten (einmalig) 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Produktkosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Dienstleistungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
     davon Zuwendungen 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Fremdwährungskosten 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung in EUR % EUR % EUR %
Im Jahr des Einstiegs 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%
Im Folgejahr -76,48 € -1,47% -152,96 € -1,47% -305,92 € -1,47%
Im Jahr des Ausstiegs 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00%

Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung

Die ausgewiesenen Kosten reduzieren die individuelle Wertentwicklung Ihrer Anlage. Während der Haltedauer machen sich in der Regel vor allem die Einstiegs- und Ausstiegskosten bemerkbar. Diese fallen bei jeder Transaktion an. Damit führt eine hohe Handelsaktivität zu höheren Einstiegs- und Ausstiegskosten. Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr prozentual in gleicher Höhe an.

Produktkosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument anfallen und vom Emittenten erhoben werden. Produktkosten sind bereits im Preis/Kurs des Finanzinstruments enthalten.

Dienstleistungskosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapier(neben)dienstleistung anfallen.

Fremdwährungskosten

Die Fremdwährungskosten zeigen die Kosten an, welche bei der Konvertierung einer Fremdwährung anfallen, wie z. B. bei Transaktionen in einer in US-Dollar notierten Aktie in Euro.

Sonstige Hinweise

Die dargestellten Kosten basieren auf dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie den Konditionsvereinbarungen der FELS wealth. Die Produktkosten sind der ‚MiFID II Reference‘ vom WM Datenservice entnommen.

Vorliegende Beispiele unterliegen, sofern relevant, der Annahme einer einmaligen Ausführung ohne Teilausführungen. Bei Teilausführungen können handelsplatzabhängige Zusatzkosten entstehen. Es wird angenommen, dass der Kurs des Wertpapiers bei Kauf/Verkauf identisch ist.

Aufgrund der Beschränkung auf zwei Nachkommastellen können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Für die Berechnung wurde nicht auf die gerundeten Dezimalstellen zurückgegriffen.

In den aufgeführten Dienstleistungskosten sind nicht die Kosten Dritter enthalten, inklusive der Kosten, die die jeweilige Depotbank gegebenenfalls an den Kunden weiterreicht. In Abhängigkeit der jeweiligen Depotbank, des Geschäfts, des Ausführungsplatzes können Drittkosten, wie z.B. Depotgebühren, Stempelsteuer, SEC-Fee, Finanztransaktionssteuer und andere Kosten anfallen, auf deren Höhe und Gestaltung sowie Änderung FELS wealth keinen Einfluss hat.

Es gelten die entsprechenden Preis- und Leistungsverzeichnisse und Vereinbarungen der jeweiligen Depotbank.

Individuell abzuführende Steuern wie Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer etc. finden keine Berücksichtigung.

Abschnitt VI.

Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

1. Einverständnis des Kunden

Der Kunde erklärt sich mit den folgenden Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth einverstanden.

Nähere Erläuterungen zu den Ausführungsgrundsätzen können durch den Kunden via E-Mail an compliance@fels-group.de jederzeit angefordert werden.

2. Allgemeines

Diese Ausführungsgrundsätze sind für den Handel mit Wertpapiern im Sinne des WpHG einschlägig. Sie finden keine Anwendung auf den Handel mit auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen, welche keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind.

         FELS wealth ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu bemühen.

FELS wealth führt im Rahmen der getätigten Wertpapierdienstleistungen die Aufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Rechnung des Kunden (nachfolgend: „Kundenorder“) nicht selbst aus, sondern leitet diese an die jeweilige Depotbank des Kunden zur Ausführung weiter. Die Depotbanken können ggf. wiederum auf weitere Handelspartner als Intermediäre zurückgreifen.

Das Geschäftsmodell der FELS wealth sieht keine Weisung bezüglich der Ausführung seitens eines Kunden vor. Die ausführenden Depotbanken sind angewiesen, an dem gemäß ihrer eigenen Ausführungsgrundsätze besten Ausführungsplatz die Kundenorder umzusetzen. Be

3. Bestmögliches Ergebnis und Auswahl der Depotbanken

FELS wealth trifft alle hinreichenden Maßnahmen, um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das bestmögliche Ergebnis wird anhand folgender Faktoren bestimmt:

  • Preis für das Finanzinstrument und sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (Gesamtentgelt)
  • Ausführungsgeschwindigkeit
  • Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit
  • Umfang und Art des Auftrages und sonstige für die Auftragsausführung relevanten Aspekte

FELS wealth bestimmt das bestmögliche Ergebnis vorrangig am Gesamtentgelt, da es sich bei den Kunden der FELS wealth ausschließlich um Privatkunden handelt. In Einzelfällen können ggf. auch die anderen Ausführungsfaktoren berücksichtigt werden.

FELS wealth kooperiert aktuell mit den folgenden Depotbanken:

  • DAB BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Landsberger Str. 300, D – 80687 München
  • Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephaner Straße 4, D – 85716 Unterschleißheim

Im Rahmen der Auswahl prüft FELS wealth die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Depotbank.

FELS wealth führt den Auftrag des Kunden nicht selbst aus, sondern leitet ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an die jeweilige Depotbank des Kunden zur Ausführung an einem Ausführungsplatz weiter.

FELS wealth beauftragt die Depotbank mit der Ausführung der Kundenaufträge nach deren Ausführungsgrundsätzen zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung. FELS wealth prüft die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Depotbank sorgfältig und überwacht die Einhaltung der durch die ausführende Depotbank getroffenen Vorkehrungen zur bestmöglichen Auftragsausführung. Nur in Ausnahmefällen, wo sich für den Kunden eindeutig ein Vorteil in Bezug auf Ausführungspreis und / oder Ausführungswahrscheinlichkeit ergibt, wird gegebenenfalls der Depotbank eine Weisung zur Ausführung an einem bestimmten Handelsplatz erteilt.

Weitergeleitete Aufträge können durch die Depotbank grundsätzlich an unterschiedlichen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Es werden keine auftragsgebundenen Weisungen des Kunden in Bezug auf den Ausführungsplatz entgegengenommen.

Eine Auftragsausführung außerhalb von börslichen Handelsplätzen (z.B. als direkter Handel mit dem Emittenten) ist möglich und der Kunde stimmt dieser Art der Auftragsausführung ausdrücklich zu. Bei der Auswahl zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung wird den Ausführungsplätzen Vorrang gegeben, welche ein geringeres Gesamtentgelt für den Kunden erwarten lassen. Bei einer außerbörslichen Ausführung ist der Kunde zusätzlich dem sogenannten Kontrahenten-Risiko (Ausfallrisiko eines professionellen Marktteilnehmers) ausgesetzt. Der Kunde kann jederzeit via E-Mail an compliance@fels-group.de weitere Informationen zu diesen Handelsplätzen und den Folgen dieser Ausführungsform anfordern.

4. Sonstiges

Im Rahmen der Nutzung des Produkts MyTrader können Aufträge mehrerer Kunden zu sogenannten Sammelaufträgen zusammengefasst werden. Die Sammelaufträge ermöglichen den kostengünstigen Handel mit Wertpapieren und sind insofern im Grundsatz auch vorteilhaft für den Kunden. Allerdings können Sammelaufträge für den einzelnen Kunden in bestimmten Fällen auch nachteilig sein. Sie können etwa eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am Markt haben oder aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten Zuteilung für den einzelnen Kunden führen. Für letzteren Fall gelten die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Auftragszuteilung der jeweiligen Depotbank.

Die Depotbank kann im Namen und auf Rechnung des Kunden Bruchteile an Wertpapieren erwerben oder veräußern. Es gelten die entsprechenden Bedingungen der Depotbank.

Außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. Systemausfälle oder Marktstörungen können in seltenen Fällen dazu führen, dass von diesen Ausführungsgrundsätzen abgewichen werden muss.  FELS wealth wird sich auch unter diesen Umständen um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen bemühen.

5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

FELS wealth überprüft die nach diesen Ausführungsgrundsätzen erfolgte Auswahl von Einrichtungen, an die FELS wealth eine Weiterleitung von Aufträgen vornimmt, mindestens jährlich, und insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen eintreten, die dazu führen könnten, dass die Ausführung nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse der Kunden gewährleistet ist.

FELS wealth überwacht die Wirksamkeit dieser Grundsätze regelmäßig. Fels wealth wird wesentliche Änderungen dieser Ausführungsgrundsätze unverzüglich mitteilen.

Abschnitt VII.

Informationen zu unserer Nachhaltigkeitspolitik gemäß

(Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088)

1. VORWORT ZUR OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

2. „AGENDA 2030 – AUF DEM WEG IN EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT“

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeits-faktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

3. TRANSPARENZ DER VERGÜTUNGSPOLITIK IM ZUSAMMENHANG MIT DER BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN

Die Vergütungssysteme unseres Unternehmens stehen im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in der Geschäft- und Risikostrategie niedergelegt sind. Diese werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in geeignete Vergütungsparameter übersetzt.

4. INFORMATIONEN ÜBER DIE ART UND WEISE DER EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN UNSEREN INVESTMENTENTSCHEIDUNGEN UND ANLAGEEMPFEHLUNGEN SOWIE AUF PRODUKT-EBENE

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Aus diesem Grund haben wir in unser Anlageuniversum keine Titel aufgenommen, deren Emittenten in den folgenden Branchen tätig sind: Produktion kontroverser Waffenproduktion, Tabakproduzenten. Wir haben ein umfangreiches Betriebsökologie-Programm aufgesetzt und unterstützen mit einem Teil unseres Gewinns zudem soziale Hilfs- und Umweltprojekte.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann darin bestehen, dass unsere Star Trader für deren Produktauswahl auf anerkannte Rating-Agenturen und andere anerkannte Informationsquellen zurückgreifen.

Unter der Voraussetzung, dass es gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

5. ERKLÄRUNG ZUR BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen zu vermeiden. Dies fördern wir mit entsprechenden Vorgaben an unserer Star Trader.

Unsere Star Trader haben die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern des jeweiligen Finanzinstruments zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit, sowie gegebenenfalls weiterer, öffentlich zur Verfügung stehender Informationen.

Allerdings kann zurzeit eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund aktuell noch teilweise rudimentärer Informationen durch diese Anbieter lediglich bedingt erfolgen. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen.

6. TRANSPARENZ BEI DER BEWERBUNG ÖKOLOGISCHER ODER SOZIALER MERKMALE UND BEI NACHHALTIGEN INVESTITIONEN

FELS wealth beabsichtigt nicht, mit ökologischen oder sozialen Merkmalen zu werben oder als nachhaltig deklarierte Investitionen zu vermarkten.