Hinweis zur Möglichkeit der Abgabe von Meldungen gegenüber
der internen Meldestelle nach dem HinSchG

Wer einen Verdacht auf schwerwiegende Rechtsverstöße oder Fehlverhalten mitteilen möchte, kann sich vertrauensvoll an unsere Meldestelle wenden. Diese wird in unserem Auftrag von der Kanzlei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB, Frankfurt am Main betrieben. Hinweise können postalisch oder per E-Mail erfolgen:

  • Per E-Mail
    Hinweisgeber@waldeck.eu
  • Per Post
    Waldeck Rechtsanwälte PartmbB
    Compliance – Interne Meldestelle der FELS wealth GmbHEschersheimer Landstraße 14 | TurmCenter
    60322 Frankfurt am Main

Die Kanzlei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB fungiert als interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Auf Wunsch wahrt die interne Meldestelle die Anonymität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern gegenüber dem Unternehmen. Die Klärung des Sachverhalts erfolgt durch die interne Hinweisgeberstelle, die Hinweise grundsätzlich streng vertraulich unter Wahrung der Betroffenenrechte behandeln.

Bitte beachten Sie, dass für alle sonstigen Angelegenheiten, die keine strafrechtlich relevanten oder unter einem anderen Gesichtspunkt als Rechtsverstöße einzustufenden Verhaltensweisen darstellen, wir Ihnen unter unseren üblichen Kontaktdaten zur Verfügung stehen.

Die Ombudsstelle ist keine Beschwerdestelle. Beschwerden beantwortet er nicht und leitet sie auch nicht weiter.