FINANZWISSEN
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Andreas Bernstein
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27. März 2023
27. März 2023
Aktien und Aktiengesellschaften

Eine Aktiengesellschaft gilt als eine der wichtigsten Unternehmensformen in unserer Ökonomie. Wir kennen diese aus dem Aktienhandel an der Börse, was aber nicht zwangsläufig die Ausprägung sein muss. Denn auch wenn die Aktiengesellschaft für Anleger eine spannende Möglichkeit darstellt, in die Zukunft eines Unternehmens oder übergeordnet der Volkswirtschaft zu investieren, ist nicht jede Aktiengesellschaft an der Börse notiert.
Grundsätzlich ist eine Aktiengesellschaft eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit „AG“ abgekürzt. Als eigene Rechtspersönlichkeit wird sie auch als juristische Person bezeichnet und mit ihrem Zweck und den Anteilseignern zunächst im Handelsregister eingetragen. Grundlegender Zweck ist hierbei das Handelsgeschäft, also eine Gewinnerzielungsabsicht für die Personengesellschaft bzw. die Kapitalgesellschaft. Dafür muss ein bestimmter Betrag (in der Regel 50.000 Euro) als Stammkapital hinterlegt sein, welches dann in einzelne Teile zerlegt werden kann. So entstehen letztlich die Anteilsscheine in Form von Aktien. Erst durch diesen Schritt wird es anderen Personen möglich, sich mit deutlich weniger als 50.000 Euro an einer AG zu beteiligen. Er oder sie werden zum Aktionär.
In der so genannten Hauptversammlung beschließen alle Anteilseigner der AG nach ihrem Anteil am Grundkapital über tragende Unternehmensentscheidungen. Als weiteres Organ ist der Vorstand leitend eingesetzt, welcher eigenverantwortlich die Aktiengesellschaft führt und darüber Rechenschaft ablegt. In sein Amt berufen wird der Vorstand vom Aufsichtsrat, welcher sich zum Beispiel um die Prüfung des Jahresabschlusses und um die Kontrolle des Vorstandes kümmert.
Im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt sprechen wir meist nur von den Aktien eines Unternehmens. Auch da gibt es verschiedene Ausprägungen. Die klassische Aktie hat wie oben beschrieben ein Stimmrecht für die Hauptversammlung, doch es gibt auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Stattdessen haben Aktionäre ein Anrecht auf eine bevorzugte Dividende. Als Paradebeispiel aus dem DAX gilt die VW-Aktie oder auch RWE.
Zudem können Aktien noch in Inhaber- oder Namensaktien unterteilt werden. Während Inhaberaktien jederzeit leicht übertragen werden können und der neue Inhaber seine Rechte ausüben kann, werden Aktionäre von Namensaktien in einem Aktienregister verzeichnet. Die Sonderform der vinkulierten Namensaktien können sogar nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.
Der Ursprungsgedanke einer Aktie ist jedoch eine langfristige Bindung zur Finanzierung kapitalintensiver Projekte. Um auf kurzfristige Veränderungen in Wirtschaft und beim jeweiligen Unternehmen zu spekulieren, können Aktien an der Börse jedoch auch sehr kurzfristig gehalten werden. Ein Kauf und Verkauf ist im Rahmen der Börsenöffnungszeiten jederzeit möglich. Dieser Punkt steht für die Faszination Börse!
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