Abgrenzung von Gewerbe und privater Vermögensverwaltung

Wichtige Unterschiede und rechtliche Aspekte

Der ein oder andere Anleger hat sich vielleicht schon einmal mit der Frage beschäftigt, was erlaubt ist und was nicht, wenn es um die private Vermögensverwaltung geht. Was darf man keinesfalls tun, um die Schwelle zur Gewerblichkeit zu überschreiten? Dies ist eine unglaublich wichtige Frage, mit der man sich definitiv beschäftigen sollte, denn der Schritt von der eigenen privaten Vermögensverwaltung zu einer Gewerblichen kann recht schmerzvoll sein. Überschreitet man diese Schwelle, dann hat dies sofortige Auswirkungen auf die Besteuerung. Die Kapitaleinkünfte stellen bei einer gewerblichen Tätigkeit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb dar und es fällt Gewerbesteuer an sowie die Versteuerung zum Tarifsteuersatz. Dieser ist in der Regel höher als der Abgeltungssteuersatz.

Was ist der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermögensverwaltung?

Es gibt verschiedene Punkte, die vorliegen müssen, um als gewerblicher Anleger eingestuft zu werden. Einige davon werden von jedem Anleger erfüllt, denn schon regelmäßige Wertpapier An- und Verkäufe stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit darstellen. Auch ohne darüber nachzudenken, nimmt man beim Wertpapierhandel automatisch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Eine Selbstständigkeit zeichnet sich durch Ausführung auf eigene Gefahr und Rechnung aus. Das sogenannte Unternehmerrisiko. Auch geschieht alles auf eigene Verantwortung. Kauft und verkauft man als Anleger Wertpapiere, dann geschieht dies normalerweise auf eigenes Risiko. Als Nachhaltig gelten Tätigkeiten, wenn die Absicht besteht, diese zu wiederholen und die Einkünfte daraus zu einer regelmäßigen Einkunftsquelle werden zu lassen. Kauft und verkauft man regelmäßig Wertpapiere und hat man die Absicht damit Profit zu erzielen, sind schon wichtige Indikatoren zur gewerblichen Vermögensverwaltung erfüllt.

Diese zwei Indikatoren reichen jedoch nicht aus, um eine Tätigkeit gewerblich zu machen. Um als gewerblicher Anleger zu gelten, muss man zudem am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Dies ist nur der Fall, wenn man als Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften an die Öffentlichkeit tritt und diese auch vermarktet.

Ab wann bewegt man sich in einer gewerblichen Vermögensverwaltung?

Es gibt weitere Merkmale, die eine private zu einer gewerblichen Tätigkeit werden lassen. Nicht alle sind im Gesetz verankert, sondern werden als Indikatoren verwendet, um die Situation richtig einschätzen zu können. Eine davon ist zum Beispiel die Anzahl an getätigten Börsentransaktionen. Wird der Rahmen von privater Vermögensverwaltung überschritten, gilt man als gewerblich. Die regelmäßige Verwaltung von eigenem Vermögen, was auch regelmäßige Transaktionen mit sich bringt, wird von der Finanzverwaltung jedoch nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen.

  • Erfüllt man als Anleger mit seiner Tätigkeit folgende Punkte, so befindet man sich im Allgemeinen in einer gewerblichen Tätigkeit.
  • Tritt die Absicht in den Vordergrund, dass man Vermögenswerte dazu verwendet, um diese durch Verkauf zu Geld zu machen.
  • Verwaltet man nicht mehr nur eigenes Vermögen, sondern verwendet auch Fremdvermögen um mit diesem Handel zu betreiben.
  • Beabsichtigt man, mit den Geschäften auf fremde Rechnung Gewinne zu erzielen.
  • Verwendet man mehrere Bankinstitute, um seine Geschäfte zu betreiben.
  • Verwendet man Kredite, um Wertpapiergeschäfte zu finanzieren und umzusetzen.
  • Erfordern alle Geschäfte eine umfangreiche Tätigkeit.

Abgrenzung von gewerblicher und privater Vermögensverwaltung

Die oben aufgeführten Informationen sollen ausschließlich als Leitfaden dienen, an dem Sie sich als Anleger einen Überblick verschaffen können. Wollen Sie im Detail erfahren, wie Sie die Überschreitung von privater zu einer gewerblichen Tätigkeit vermeiden, was für Spielräume Sie haben, oder was für Vor- und Nachteile beide Situationen steuerlich für Sie haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Disclaimer

Diese Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um Empfehlungen oder eine Aufforderung zum Kauf von Finanzprodukten. Diese Inhalte stellen ausschließlich die Meinung des Autors dar. Sie ersetzen keine auf die persönliche und finanzielle Situation zugeschnittene Beratung.

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